|
|||||||||||||
|
Erstberatung Die Kosten einer ersten Beratung sind zwischen den Parteien zu vereinbaren. Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, dass das "Übliche" als vereinbart gilt. Was "üblich" ist, wurde seit der letzten Gesetzesnovelle noch nicht entschieden. Vermutlich orientieren sich die Gerichte an den alten gesetzlichen Regelungen. Auf jeden Fall darf das Honorar für die erste Beratung gegenüber einem Verbraucher unabhängig von der Höhe des Gebührenwertes den Betrag von 190,-- EUR zzgl. aktueller, gesetzlicher Mehrwertsteuer nicht überschreiten.
|
||||||||||||