Kanzlei Dr. Jacobi & Kollegen, Eberbach
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Honorar
 
 
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>Wer bezahlt?
 Rechtsschutzversicherung

Wer bezahlt den Anwalt?

... grundsätzlich der Auftraggeber. Er hat aber möglicherweise einen Anspruch gegen seinen Gegner. Müssen Sie beispielsweise einen Anwalt aufsuchen, weil Ihr Schuldner sich in Verzug befindet, aber nicht bezahlt, so haben Sie gegen Ihren Schuldner einen Anspruch darauf, dass dieser unser Honorar übernimmt. Da wir aber nicht wissen, welche ehemaligen Vertragspartner oder Gegner Sie sich aussuchen, übernehmen wir auch nicht Ihr wirtschaftliches Risiko. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Urteil festgestellt wird, dass Ihr Gegner die Verfahrenskosten tragen muss und in der Zwangsvollstreckung festgestellt wird, dass er nicht zahlen kann. Unser Honorar ist dann von unserem Auftraggeber, nämlich Ihnen, zu zahlen.

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