Kanzlei Dr. Jacobi & Kollegen, Eberbach
Wofür stehen wir  Wer sind wir  Informationen  Honorar  Kontakt  Qualität?
 
Informationen - Formular: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
 
 

Zurück zur Übersicht

Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber? Hat er Ihnen gekündigt oder Sie unbegründet abgemahnt etc.? Im Arbeitsrecht ist besonders darauf zu achten, dass schnell reagiert wird. Ob eine Kündigung berechtigt oder sozial ungerecht war, wird nicht mehr diskutiert, wenn die Fristen abgelaufen sind. Sie müssen in Ihrem Interesse schnellstmöglich einen Termin vereinbaren. Auch eine Abfindung gibt es nicht, wenn sie nicht wirksam vereinbart wurde und nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben wurde. Dies geschieht regelmäßig innerhalb des Kündigungsschutzprozesses.

Um einen Termin so optimal wie möglich durchzuführen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse die nachfolgenden Daten uns vor einem Termin entweder zuzuschicken oder ausgefüllt mitzubringen. Bei Fragen, wie Sie den Bogen auszufüllen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite.

Angaben zur Person

Name:
Vorname:
Alter:  Jahre
Anschrift:
PLZ / Ort:
Telefon privat:
Telefon geschäftlich:
Familienstand:
 verheiratet  ledig  geschieden
Zahl der Kinder & Alter:
Ist der Ehepartner berufstätig?  Nein
 Ja, Monatsgehalt / netto
EUR  

Angaben zum Arbeitgeber

Firma:
Anschrift:
PLZ / Ort:
Telefon:
Angaben zum Arbeitsverhältnis:
Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis:
Wie hoch ist Ihr Bruttogehalt?
Sind Sie gekündigt worden?  Ja  Nein
Datum:
Findet ein Tarifvertrag Anwendung?  Ja  Nein
Besteht eine Ausschlussfrist?
Wünschen Sie
a) eine Beratung?  Ja  Nein
b) außergerichtliche Vertretung?  Ja  Nein
c) Vertretung in einem Prozess?  Ja  Nein
Was ist Ihr Ziel?
Sind Sie rechtsschutzversichert?  Ja  Nein
Versicherungsgesellschaft:
Versicherungsnummer:

Hinweis

1.

Im Arbeitsgerichtsverfahren des I. Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf die Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Sie müssen daher unsere Kosten selbst tragen.

2.

Da Ihre wirtschaftliche Situation Prozesskostenhilfe erfordert, sprechen Sie uns auf das Formular an.

3.

Sofern Sie rechtschutzversichert sind, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber Ihrer Versicherung selbst sorgfältig wahrnehmen, damit der Versicherungsschutz nicht entfällt. Sie müssen insbesondere klären, ob und ggf. in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Ohne besonderen Auftrag, der vergütungspflichtig ist, wird der Rechtsanwalt nicht tätig.

 

Ich möchte auch gegenüber der Versicherung vertreten werden. Mir ist bekannt, dass diese Gebühren mir nicht erstattet werden.

 Ja   Nein
 
Datum:
Unterschrift:

 

Wenn Sie Ihre Daten nicht per Internet übermitteln wollen, können Sie dieses Formular auch hier ausdrucken lassen.