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	<title>Betriebskostenabrechnung, tatsächlicher Verbrauch, geeicht Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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		<title>Nebenkostenabrechnung</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++BGH &#8211; LG Bautzen &#8211; AG Bautzen17.11.2010VIII ZR 112/10 a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist. b) Beruhen die ... <a title="Nebenkostenabrechnung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung-12/" aria-label="Mehr Informationen über Nebenkostenabrechnung">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++<br />BGH &#8211; LG Bautzen &#8211; AG Bautzen<br />17.11.2010<br />VIII ZR 112/10</p>
<p>a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist.</p>
<p>b) Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.</p>
<p>c) Den von einem nicht (mehr) geeichten Messgerät abgelesenen Verbrauchswerten kommt die Vermutung ihrer Richtigkeit nicht zu. In diesem Fall muss der Vermieter im Prozess die Richtigkeit der abgelesenen Werte zur Überzeugung des Tatrichters nachweisen.</p></p>
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