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	<title>Sicherheitsleistung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Sicherheitsleistung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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		<title>Baumängelrecht , Gewährleistungsrecht , Sicherheitsleistung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jan 2024 09:30:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Baumängelrecht , Gewährleistungsrecht , Sicherheitsleistung OLG Hamburg &#8211; LG Hamburg 26.1.2024 4 U 4/23 &#160; Beanstandet der Bauherr Fehler bei der Bauausführung nur unter dem Gesichtspunkt, dass diese nachteilige Auswirkungen auf den Schallschutz hätten, so bedarf die Fehlerbehauptung keiner weiteren Aufklärung, wenn sowohl das vom Bauherrn als vertragsgemäß behauptete als auch auch das durch die ... <a title="Baumängelrecht , Gewährleistungsrecht , Sicherheitsleistung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/baumaengelrecht-gewaehrleistungsrecht-sicherheitsleistung/" aria-label="Mehr Informationen über Baumängelrecht , Gewährleistungsrecht , Sicherheitsleistung">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Baumängelrecht , Gewährleistungsrecht , Sicherheitsleistung</p>
<p>OLG Hamburg &#8211; LG Hamburg</p>
<p>26.1.2024</p>
<p>4 U 4/23</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Beanstandet der Bauherr Fehler bei der Bauausführung nur unter dem Gesichtspunkt, dass diese nachteilige Auswirkungen auf den Schallschutz hätten, so bedarf die Fehlerbehauptung keiner weiteren Aufklärung, wenn sowohl das vom Bauherrn als vertragsgemäß behauptete als auch auch das durch die vereinbarte Bauweise bei einwandfreier Ausführung erreichbare erhöhte Schallschutzniveau tatsächlich erreicht ist und eine sachverständige Beurteilung auch sonst keine Hinweise auf etwaige Schallschutzdefizite ergibt.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Es ist kein gerichtliches Geständnis i.S.d. § 288 ZPO, wenn eine Partei auf Rückfrage die vom Gericht im Rahmen seines Sachberichts vorgenommene Einteilung des Tatsachenvortrags in streitig und unstreitig lediglich als zutreffend bezeichnet.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert keinen über etwaige Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Druckzuschlag nach § 641 Abs. 3 BGB. Sie ist nur anhand der voraussichtlich zu zu sichernden Mängelbeseitigungskosten zu bemessen. Ggf. ist daher ein Austausch der Bürgschaft gegen eine herabgesetzten, auf das Sicherungsinteresse begrenzte Bürgschaftserklärung vorzunehmen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>Weil zwischen der Klage auf Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaft und der Gewährleistungswiderklage wirtschaftliche Gleichwertigkeit i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG besteht, entspricht der höhere Gegenstandswert der Gewährleistungswiderklage dem Gesamtstreitwert.</li>
</ol>
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