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	<title>Fort-/Weiterbildungsvereinbarung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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		<title>Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Nov 2022 10:49:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fort-/Weiterbildungsvereinbarung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>LAG Niedersachsen: Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung Die Parteien können im Rahmen einer Fort-/Weiterbildungsvereinbarung wirksam regeln, dass die bis dahin angefallenen Leistungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer zu erstatten sind, wenn dieser auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden die Anmeldung bis zum Beginn der Fortbildungsmaßnahme zurückzieht oder während der ... <a title="Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-bei-vorzeitigem-ausscheiden-auf-arbeitnehmerwunsch-und-gleichzeitiger-eigenkuendigung/" aria-label="Mehr Informationen über Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>LAG Niedersachsen: Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden auf Arbeitnehmerwunsch und gleichzeitiger Eigenkündigung</p>
<ol>
<li>Die Parteien können im Rahmen einer Fort-/Weiterbildungsvereinbarung</li>
</ol>
<p>wirksam regeln, dass die bis dahin angefallenen Leistungen des Arbeitgebers</p>
<p>vom Arbeitnehmer zu erstatten sind, wenn dieser auf eigenen Wunsch oder</p>
<p>aus eigenem Verschulden die Anmeldung bis zum Beginn der Fortbildungsmaßnahme zurückzieht oder während der laufenden Maßnahme aus derselben ausscheidet und das Ausscheiden nicht aus berechtigten personenbedingten Gründen erfolgt.</p>
<ol start="2">
<li>Der Umstand, dass für solche Fälle eine unbedingte und vollständige</li>
</ol>
<p>Rückzahlungsverpflichtung vereinbart wird, dem Arbeitnehmer somit nicht</p>
<p>die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Rückzahlungsverpflichtung durch</p>
<p>eine nachfolgende Arbeitsleistung „abzuarbeiten“, begegnet keinen durch[1]greifenden Bedenken.</p>
<ol start="3">
<li>Dass die abgebrochene Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer im</li>
</ol>
<p>Rahmen eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses einen Vorteil bedeutet,</p>
<p>ist für die Beurteilung der Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung nicht</p>
<p>von Bedeutung.</p>
<p>LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.10.2022 – 8 Sa 123/22</p>
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