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	<title>Gerüst Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Gerüst Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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		<title>Gerüst</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/geruest-baurecht-olg-koblenz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Aug 2022 09:50:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerüst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerüst (Baurecht) OLG Koblenz 28.3.2022 15 U 565/21 &#160; Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB, für das der Gerüsthersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist. Der Grundstücksbesitzer im Sinne des § 836 BGB muss zur Widerlegung der gegen ihn sprechenden Vermutung darlegen und beweisen, ... <a title="Gerüst" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/geruest-baurecht-olg-koblenz/" aria-label="Mehr Informationen über Gerüst">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerüst (Baurecht) OLG Koblenz</p>
<p>28.3.2022</p>
<p>15 U 565/21</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB, für das der Gerüsthersteller als Besitzer gemäß § 837 BGB verantwortlich ist. Der Grundstücksbesitzer im Sinne des § 836 BGB muss zur Widerlegung der gegen ihn sprechenden Vermutung darlegen und beweisen, dass er zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Gerüstbretter sind ein Teil dieses Werkes, selbst wenn sie mit ihm nur durch die Schwerkraft verbunden sind. Ein zur Gerüsterstellung verwendetes, zum Begehen durch Gerüstbenutzer bestimmtes Brett muss so beschaffen sein, dass es nicht durchbricht, wenn es von einem Bauhandwerker betreten wird. Geschieht dies dennoch, so spricht typischerweise nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Anschein dafür, dass dieses Brett von seiner Beschaffenheit her objektiv nicht für ein Baugerüst geeignet war.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Allerdings greift der Anscheinsbeweis nicht durch, wenn das Schadensereignis Umstände aufweist, die vom typischen Geschehensablauf abweichen und konkret eine andere, ernsthaft ebenfalls in Betracht kommende Mögllichkeit für die Entwicklung des Unfalls nahelegen. Solche zur Erschütterung des Anscheinsbeweisesgeeignete Umstände müssen vom Gerüstersteller zur Überzeugung des Tatrichters nachgewiesen werden.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nutzung eines Gerüsts</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/nutzung-eines-geruests/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 May 2022 13:14:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerüst]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerüst (Baurecht)OLG Düsseldorf 18.1.2022 I-24 U 347/20 &#160; Die Nutzung eines Gerüst  in der verlängerten Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen. &#160; Es ist unerheblich, ob tatsächlich eine Nutzung des Gerüsts stattgefunden hat, denn maßgebend ist die Gebrauchsüberlassung und die daraus resultierende Nutzungsmöglichkeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Gerüstbauer die Vorhaltung des Gerüsts ... <a title="Nutzung eines Gerüsts" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/nutzung-eines-geruests/" aria-label="Mehr Informationen über Nutzung eines Gerüsts">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gerüst (Baurecht)OLG Düsseldorf</p>
<p>18.1.2022</p>
<p>I-24 U 347/20</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Die Nutzung eines Gerüst  in der verlängerten Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Es ist unerheblich, ob tatsächlich eine Nutzung des Gerüsts stattgefunden hat, denn maßgebend ist die Gebrauchsüberlassung und die daraus resultierende Nutzungsmöglichkeit. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Gerüstbauer die Vorhaltung des Gerüsts so lange, wie es für die Bauarbeiten benötigt wird.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 535, §§ 535ff, § 631, §§ 631ff</p>
<p>VOB/B § 2 Abs 3</p>
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