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	<title>GewährleistungssicherheitMängelbeseitigungskosten Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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		<title>Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Aug 2018 06:59:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[GewährleistungssicherheitMängelbeseitigungskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten +++ OLG Hamm 30.10.1995 17 U 83/94 Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten 1. Eine Gewährleistungssicherheit soll den Antragsgegner während der gesamten Gewährleistungsfrist absichern. 2. Solange die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist und noch weitere Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen, kann ein Antragsgegner ... <a title="Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/verweisung-eines-bauherrn-auf-inanspruchnahme-einer-gewaehrleistungssicherheit-wegen-maengelbeseitigungskosten/" aria-label="Mehr Informationen über Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten +++<br />
OLG Hamm<br />
30.10.1995<br />
17 U 83/94</p>
<p>Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten</p>
<p>1. Eine Gewährleistungssicherheit soll den Antragsgegner während der gesamten Gewährleistungsfrist absichern.</p>
<p>2. Solange die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist und noch weitere Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen, kann ein Antragsgegner grundsätzlich nicht auf die Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit verwiesen werden, wenn er die Mängelbeseitigungskosten im Wege des Vorschusses oder des Schadensersatzes geltend macht.</p>
<p>BGB § 631, §§ 631ff<br />
VOB/B § 17</p>
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