Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten

+++ Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten +++
OLG Hamm
30.10.1995
17 U 83/94

Verweisung eines Bauherrn auf Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit wegen Mängelbeseitigungskosten

1. Eine Gewährleistungssicherheit soll den Antragsgegner während der gesamten Gewährleistungsfrist absichern.

2. Solange die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist und noch weitere Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen, kann ein Antragsgegner grundsätzlich nicht auf die Inanspruchnahme einer Gewährleistungssicherheit verwiesen werden, wenn er die Mängelbeseitigungskosten im Wege des Vorschusses oder des Schadensersatzes geltend macht.

BGB § 631, §§ 631ff
VOB/B § 17