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	<title>Nebenkostenabrechnung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Nebenkostenabrechnung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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		<title>Nebenkostenabrechnung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 08:47:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++ BGH &#8211; LG Darmstadt &#8211; AG Bensheim 7.2.2018 VIII ZR 189/17 1. Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter auch die Einsichtnahme in die von diesem erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts beanspruchen, um sich etwa Klarheit zu verschaffen, ob bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ... <a title="Nebenkostenabrechnung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung-25/" aria-label="Mehr Informationen über Nebenkostenabrechnung">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++<br />
BGH &#8211; LG Darmstadt &#8211; AG Bensheim<br />
7.2.2018<br />
VIII ZR 189/17</p>
<p>1. Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter auch die Einsichtnahme in die von diesem erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts beanspruchen, um sich etwa Klarheit zu verschaffen, ob bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Gesamtverbrauchswert mit der Summe der Verbrauchsdaten der anderen Wohnungen übereinstimmt, ob deren Werte zutreffend sind oder ob sonst Bedenken gegen die Richtigkeit der Kostenverteilung bestehen. Der Darlegung eines besonderen Interesses an dieser Belegeinsicht bedarf es nicht.</p>
<p>2. Ein Mieter ist zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet, solange und soweit der Vermieter einem berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachgekommen ist.</p>
<p>BGB § 242, § 259, § 273, § 274, § 556</p>
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			</item>
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		<title>Nebenkostenabrechnung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung-24/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 14:43:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bereits verjährte Betriebskostennachforderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietsicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung, Mietsicherheit, bereits verjährte Betriebskostennachforderungen, +++ BGH &#8211; LG Erfurt &#8211; AG Erfurt 20.7.2016 VIII ZR 263/14   1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen ... <a title="Nebenkostenabrechnung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung-24/" aria-label="Mehr Informationen über Nebenkostenabrechnung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++ Nebenkostenabrechnung, Mietsicherheit, bereits verjährte Betriebskostennachforderungen, +++</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BGH &#8211; LG Erfurt &#8211; AG Erfurt</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">20.7.2016</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">VIII ZR 263/14</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">141, 160, 162, sowie vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9).</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">2. Betriebskostennachforderungen aus Jahresabrechnungen des Vermieters sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB. Dem Vermieter ist es deshalb nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BGB § 216 Abs 3, § 551</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Nebenkostenabrechnung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jan 2015 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++ BGH &#8211; LG Frankfurt/Oder &#8211; AG Frankfurt/Oder10.12.2014VIII ZR 9/14 1. Auch bei hohen Wohnungsleerständen (hier: im Hinblick auf einen im Rahmen der Stadtplanung vorgesehenen Abriss eines 28-Familienhauses) hat es grundsätzlich bei der in § 9 Abs. 4, § 8 Abs. 1 HeizkostenVO vorgeschriebenen anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben. 2. ... <a title="Nebenkostenabrechnung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung/" aria-label="Mehr Informationen über Nebenkostenabrechnung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++ <br />BGH &#8211; LG Frankfurt/Oder &#8211; AG Frankfurt/Oder<br />10.12.2014<br />VIII ZR 9/14</p>
<p>1. Auch bei hohen Wohnungsleerständen (hier: im Hinblick auf einen im Rahmen der Stadtplanung vorgesehenen Abriss eines 28-Familienhauses) hat es grundsätzlich bei der in § 9 Abs. 4, § 8 Abs. 1 HeizkostenVO vorgeschriebenen anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben.</p>
<p>2. Im Einzelfall kann der Vermieter nach § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein, dem Verlangen des Mieters auf eine Vertragsänderung dahin gehend zuzustimmen, den nach Verbrauch zu berechnenden Teil der Warmwasserkosten auf das gesetzliche Mindestmaß von 50 % der Gesamtkosten abzusenken, um die Fixkosten bei hohen Leerständen angemessen zu verteilen.</p>
<p>3. Leerstandsbedingten Kostenverschiebungen zu Lasten des Mieters kann darüber hinaus im Einzelfall mit einer aus dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abzuleitenden Anspruchsbegrenzung Rechnung getragen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch der Vermieter durch den Leerstand beträchtliche Nachteile erleidet, weil er &#8211; ohne entsprechende</p>
<p>Mieteinnahmen zu erhalten &#8211; bereits über den von ihm zu tragenden Wohnflächenanteil ebenfalls nicht unbeträchtliche Kosten zu tragen hat.</p>
<p>BGB § 241 Abs 2, § 242<br />HeizkostenV § 8 Abs 1, § 9 Abs 4</p>
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		<item>
		<title>Nebenkostenabrechnung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung-23/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkostenabrechnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Entscheidung des AG Heidelberg, die bis zum BGH ging: +++ Nebenkostenabrechnung +++BGH &#8211; LG Heidelberg &#8211; AG Heidelberg28.9.2011VIII ZR 326/10 Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ... <a title="Nebenkostenabrechnung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/nebenkostenabrechnung-23/" aria-label="Mehr Informationen über Nebenkostenabrechnung">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Entscheidung des AG Heidelberg, die bis zum BGH ging:</p>
<p>+++ Nebenkostenabrechnung +++<br />BGH &#8211; LG Heidelberg &#8211; AG Heidelberg<br />28.9.2011<br />VIII ZR 326/10</p>
<p>Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertesAblesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.</p>
<p>HeizkostenV § 4 Abs 2<br />BGB § 554 Abs 2</p></p>
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