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	<title>Verhaltensbedingte Kündigung, Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Verhaltensbedingte Kündigung, Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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		<title>Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen</title>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2011 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen +++LAG Köln &#8211; ArbG Köln11.4.20115 Sa 1388/10 1. Für ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung vorliegt. 2. Informationen aus einem Vergabeverfahren, die den unterlegenen Mitbewerbern nach § 101 a Abs. 1 GWB mitzuteilen sind, können nicht von ... <a title="Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/verhaltensbedingte-kuendigung-wegen-der-weitergabe-von-angeblichen-geschaeftsgeheimnissen/" aria-label="Mehr Informationen über Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Verhaltensbedingte Kündigung wegen der Weitergabe von angeblichen Geschäftsgeheimnissen +++<br />LAG Köln &#8211; ArbG Köln<br />11.4.2011<br />5 Sa 1388/10</p>
<p>1. Für ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Geheimhaltung vorliegt.</p>
<p>2. Informationen aus einem Vergabeverfahren, die den unterlegenen Mitbewerbern nach § 101 a Abs. 1 GWB mitzuteilen sind, können nicht von einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers erfasst sein.</p>
<p>3. Eine auf die Weitergabe solcher Informationen gestützte verhaltensbedingte Kündigung ist rechtsunwirksam.</p>
<p>KSchG § 1 Abs. 2<br />GWB § 101 a</p></p>
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