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	<title>Kosten Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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		<title>Baurecht XI: Nichts ist vollkommen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Dec 2007 17:19:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht (Serie 2)]]></category>
		<category><![CDATA[Architekt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Durchschnitt hat jedes Ein- oder Zweifamilienhaus elf Baumängel während der Bauzeit. Auch nach der Abnahme liegen durchschnittlich noch sieben Mängel vor – so weist es zumindest eine Untersuchung des Bauherren-Schutzbundes und des Instituts für Bauforschung, Berlin, aus. Während danach ein Drittel der untersuchten Häuser für die Beseitigung dieser Mängel bis zu 5000 Euro benötigt, ... <a title="Baurecht XI: Nichts ist vollkommen" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/baurecht-xi-nichts-ist-vollkommen/" aria-label="Mehr Informationen über Baurecht XI: Nichts ist vollkommen">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Durchschnitt hat jedes Ein- oder Zweifamilienhaus elf Baumängel während der Bauzeit. Auch nach der Abnahme liegen durchschnittlich noch sieben Mängel vor – so weist es zumindest eine Untersuchung des Bauherren-Schutzbundes und des Instituts für Bauforschung, Berlin, aus.<br />
Während danach ein Drittel der untersuchten Häuser für die Beseitigung dieser Mängel bis zu 5000 Euro benötigt, fällt bei einem zweiten Drittel schon ein Kostenblock von 5000 bis 15000 Euro an, und beim letzten Drittel betragen die Kosten zwischen 15000 und 25000 Euro.<br />
Wie kann der Bauherr vorbeugen? Bedenkt man, dass die Bauherren bei der Planung ihre Kreditmöglichkeiten oft ausreizen, besteht hier für sie ein Risiko von unübersehbarem Ausmaß. Möglicherweise hat der Bauherr Mängelbeseitigungsansprüche gegen eine Firma, die zwischenzeitlich Insolvenz beantragte – dann sieht es schlecht aus. Das gleiche Problem droht übrigens auch, wenn mit einem Generalunternehmer eine Zahlung nach Zeit und nicht nach erledigten Bauabschnitten vereinbart wurde.<br />
Wenn der Bauherr für alle Arbeiten einen Generalunternehmer beauftragt, so droht eine andere Schwierigkeit: Denn der Architekt, der dann ins Spiel kommt, gewinnt – indem er dem Bauherren bei der Umsetzung seiner Vorstellungen zu helfen verspricht – nur allzu leicht dessen Vertrauen. Aber dieser Architekt wurde von dem Generalunternehmer beauftragt. So ist der Bauherr vielleicht gut beraten, sehr vorsichtig zu sein und sich zu vergewissern, ob der Architekt in dieser Situation die Bauüberwachung auch aktiv genug betreibt. Eventuell sollte er darüber nachdenken, ob die Investition in einen Baubegleiter sinnvoll ist, um Ärger und anderen Schaden zu vermeiden.<br />
Ansonsten ist ihm sicher schon geholfen, wenn er einen Architekten mit der Bauüberwachung beauftragt und dieser die Besichtigungen tatsächlich durchführt, bevor aufgrund des nächsten Bauschritts vorangegangene Arbeiten nicht mehr überprüft werden können.<br />
Dieser Architekt könnte ihm auch an anderer konfliktanfälliger Stelle vorbeugend helfen: Leistungsverzeichnisse sind oft nicht ausreichend präzise und lassen zur späteren Verwunderung des Bauherrn ungeahnte qualitative Freiräume. Hier ist guter Rat weniger teuer, aber oft wertvoll.</p>
<p>Autor Christian Jacobi ist<br />
Fachanwalt für Bau- und<br />
Architektenrecht in Eberbach.</p>
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		<title>Familienrecht XI: Strafe für egoistische Eltern</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/familienrecht-xi-strafe-fuer-egoistische-eltern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Feb 2003 20:25:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht (Serie 1)]]></category>
		<category><![CDATA[Anreise]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Umgangsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Serie &#8222;Familienrecht&#8220; beleuchten die Rechtsanwälte Dr. Jacobi und Kollegen freitags in 14-tägigem Rhythmus Fragen aus dem Alltag des Familienrechts. In dieser Folge geht es darum, dass die Familiengerichte nicht tatenlos zusehen, wenn ein Elternteil, ohne die Inte-ressen der Kinder zu beachten, nur seine eigenen Interessen durchzusetzen versucht. Ein Beispiel: Die geschiedenen Eltern trafen ... <a title="Familienrecht XI: Strafe für egoistische Eltern" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/familienrecht-xi-strafe-fuer-egoistische-eltern/" aria-label="Mehr Informationen über Familienrecht XI: Strafe für egoistische Eltern">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Serie &#8222;Familienrecht&#8220; beleuchten die Rechtsanwälte Dr. Jacobi und Kollegen freitags in 14-tägigem Rhythmus Fragen aus dem Alltag des Familienrechts. In dieser Folge geht es darum, dass die Familiengerichte nicht tatenlos zusehen, wenn ein Elternteil, ohne die Inte-ressen der Kinder zu beachten, nur seine eigenen Interessen durchzusetzen versucht.</p>
<p>Ein Beispiel: Die geschiedenen Eltern trafen vor dem Familiengericht eine Umgangsregelung für das gemeinsame Kind. Der in Baden-Württemberg wohnende Vater durfte alle 14 Tage das Kind bei der Mutter in Berlin besuchen. Als er anreiste, verweigerte ihm die Mutter aber den Kontakt.<br />
Zweites Beispiel: Aus einer Ehe stammen zwei Kinder. Kurz nach der zweiten Schwangerschaft beginnt der Vater ein Verhältnis mit einer anderen Frau, es kommt zur Trennung und Scheidung. Die Mutter verhindert über Jahre hinweg den Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater. Selbst die Übersendung von Fotos verweigert sie beharrlich. Auch gerichtlich angeordnete Umgangsregelungen werden von der Mutter verhindert.</p>
<p>Wenn es um die Interessen des Kindes geht, müssen jedoch die Eltern ihre Gefühle und Interessen zurückstellen. Wenn sie dies nicht wahrhaben wollen, kann es nicht nur gesche-hen, dass sie später von den Kindern eine unerwartete Rechnung präsentiert bekommen, sie erleiden auch Niederlagen im Machtkampf mit dem Expartner.</p>
<p>Im erstgenannten Beispiel wurde deshalb die Mutter verurteilt, dem Vater Schadensersatz zu zahlen. Im zweiten Beispiel wurde der Mutter für ihre Umgangsregelung eine Pflegerin bei-geordnet und sogar das elterliche Sorgerecht teilweise entzogen. Dadurch wurde gewährleistet, dass der Umgang zwischen Vater und Kindern stattfinden kann. Die Rechtspflegerin wurde sogar ausdrücklich berechtigt, den Umgang ggf. mit Gewalt gegen die Mutter durchzusetzen.</p>
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