In der Serie „Familienrecht“ beleuchten die Rechtsanwälte Dr. Jacobi und Kollegen freitags in 14-tägigem Rhythmus Fragen aus dem Alltag des Familienrechts. In dieser Folge geht es darum, dass die Familiengerichte nicht tatenlos zusehen, wenn ein Elternteil, ohne die Inte-ressen der Kinder zu beachten, nur seine eigenen Interessen durchzusetzen versucht.
Ein Beispiel: Die geschiedenen Eltern trafen vor dem Familiengericht eine Umgangsregelung für das gemeinsame Kind. Der in Baden-Württemberg wohnende Vater durfte alle 14 Tage das Kind bei der Mutter in Berlin besuchen. Als er anreiste, verweigerte ihm die Mutter aber den Kontakt.
Zweites Beispiel: Aus einer Ehe stammen zwei Kinder. Kurz nach der zweiten Schwangerschaft beginnt der Vater ein Verhältnis mit einer anderen Frau, es kommt zur Trennung und Scheidung. Die Mutter verhindert über Jahre hinweg den Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater. Selbst die Übersendung von Fotos verweigert sie beharrlich. Auch gerichtlich angeordnete Umgangsregelungen werden von der Mutter verhindert.
Wenn es um die Interessen des Kindes geht, müssen jedoch die Eltern ihre Gefühle und Interessen zurückstellen. Wenn sie dies nicht wahrhaben wollen, kann es nicht nur gesche-hen, dass sie später von den Kindern eine unerwartete Rechnung präsentiert bekommen, sie erleiden auch Niederlagen im Machtkampf mit dem Expartner.
Im erstgenannten Beispiel wurde deshalb die Mutter verurteilt, dem Vater Schadensersatz zu zahlen. Im zweiten Beispiel wurde der Mutter für ihre Umgangsregelung eine Pflegerin bei-geordnet und sogar das elterliche Sorgerecht teilweise entzogen. Dadurch wurde gewährleistet, dass der Umgang zwischen Vater und Kindern stattfinden kann. Die Rechtspflegerin wurde sogar ausdrücklich berechtigt, den Umgang ggf. mit Gewalt gegen die Mutter durchzusetzen.