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	<title>Personenbedingte Kündigung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Personenbedingte Kündigung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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		<title>Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/lag-hamm-unwirksamkeit-einer-rueckzahlungsklausel-bei-personenbedingter-kuendigung-des-arbeitnehmers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Apr 2022 12:29:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenbedingte Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückzahlungsklausel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>LAG Hamm: Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung muss, um nicht unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB zu sein, u.a. vorsehen, dass die Rückzahlungsverpflichtung auch dann entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden personenbedingten Gründen, die bis zum Ablauf der Bleibedauer anhalten, vom ... <a title="Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/lag-hamm-unwirksamkeit-einer-rueckzahlungsklausel-bei-personenbedingter-kuendigung-des-arbeitnehmers/" aria-label="Mehr Informationen über Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>LAG Hamm: Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei personenbedingter Kündigung des Arbeitnehmers</strong></p>
<p>Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung muss, um nicht unangemessen benachteiligend i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB zu sein, u.a. vorsehen, dass die Rückzahlungsverpflichtung auch dann entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden personenbedingten Gründen, die bis zum Ablauf der Bleibedauer anhalten, vom Arbeitnehmer durch Ausspruch einer Kündigung oder aufgrund einer aus diesen Gründen geschlossenen Auflösungsvereinbarung beendet wird. [Amtlicher Leitsatz] LAG Hamm, Urt. v. 29.1.2021 – 1 Sa 954/20</p>
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			</item>
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		<title>Personenbedingte Kündigung Krankheit</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/personenbedingte-kuendigung-krankheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2018 09:20:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Personenbedingte Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Personenbedingte Kündigung Krankheit +++ LAG Mecklenburg-Vorpommern &#8211; ArbG Rostock 28.11.2017 5 Sa 54/17 &#160; Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen &#8211; Betreuungsassistentin im Pflegeheim &#160; Einer negativen Prognose steht nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch &#160; ... <a title="Personenbedingte Kündigung Krankheit" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/personenbedingte-kuendigung-krankheit/" aria-label="Mehr Informationen über Personenbedingte Kündigung Krankheit">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Personenbedingte Kündigung Krankheit +++</p>
<p>LAG Mecklenburg-Vorpommern &#8211; ArbG Rostock</p>
<p>28.11.2017</p>
<p>5 Sa 54/17</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen &#8211; Betreuungsassistentin im Pflegeheim</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einer negativen Prognose steht nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>andauert. Das gilt auch dann, wenn einzelne Erkrankungen &#8211; etwa Erkältungen &#8211; ausgeheilt sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>KSchG § 1 Abs 2</p>
<p>BetrVG § 102 Abs 1</p>
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		<title>Personenbedingte Kündigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/personenbedingte-kuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2012 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Personenbedingte Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Personenbedingte Kündigung +++LAG Hamm &#8211; ArbG Herne25.9.20129 Sa 702/12 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, einen Beschäftigungsanspruch und einen Anspruch auf Abgabe eines Vertragsangebots. 1. Eine auf Schlecht- oder Minderleistung des Arbeitnehmers beruhende Kündigung kann als personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, ... <a title="Personenbedingte Kündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/personenbedingte-kuendigung/" aria-label="Mehr Informationen über Personenbedingte Kündigung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Personenbedingte Kündigung +++<br />LAG Hamm &#8211; ArbG Herne<br />25.9.2012<br />9 Sa 702/12</p>
<p>Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, einen Beschäftigungsanspruch und einen Anspruch auf Abgabe eines Vertragsangebots.</p>
<p>1. Eine auf Schlecht- oder Minderleistung des Arbeitnehmers beruhende Kündigung kann als personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, jedoch nicht von ihm verschuldet sein müssen, zu einer nach dem Vertrag vorausgesetzten Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist.</p>
<p>2. In diesen Fällen liegt in der Regel eine schwere und dauerhafte Störung des Austauschverhältnisses vor, ohne dass dem Arbeitnehmer eine Vertragsverletzung vorzuhalten wäre. Die konkrete Vertragspflicht zur Arbeit ist individual zu bestimmen. Der Arbeitnehmer, der trotz angemessener Bemühung die Normalleistung unterschreitet und nicht erbringt, verstößt nicht gegen den Vertrag, sondern unterschreitet die nicht zur Vertragsbedingung erhobene berechtigte Erwartung des Arbeitgebers von einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Die Parteien des gegenseitigen Vertrages gehen typischerweise davon aus, dass die Leistung des anderen Teils dem eigenen (mindestens) gleichwertig ist. Die Vorstellung der Partei von der annähernden Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistung ist bei gegenseitigen Verträgen regelmäßig Geschäftsgrundlage. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von den Erwartungen schwerwiegend ab, so kann der in ihrer Erwartung enttäuschten Partei ein Recht zur Anpassung oder zum Rücktritt zustehen. (nicht amtl Leitsatz)</p></p>
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