Personenbedingte Kündigung Krankheit

+++ Personenbedingte Kündigung Krankheit +++

LAG Mecklenburg-Vorpommern – ArbG Rostock

28.11.2017

5 Sa 54/17

 

Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – Betreuungsassistentin im Pflegeheim

 

Einer negativen Prognose steht nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch

 

andauert. Das gilt auch dann, wenn einzelne Erkrankungen – etwa Erkältungen – ausgeheilt sind.

 

KSchG § 1 Abs 2

BetrVG § 102 Abs 1