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	<title>Planungsfehler Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Planungsfehler Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<item>
		<title>Haftung, Planungsfehler</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/haftung-planungsfehler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2022 13:50:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Planungsfehler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Haftung (Architekten-/Ingenieurrecht), Planungsfehler (Architekten-/Ingenieurrecht) OLG Saarbrücken &#8211; LG Saarbrücken 27.1.2021 2 U 39/20 &#160; Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen, wobei sich der Umfang der diesbezüglichen Leistungspflichten an dem jeweiligen Objekt sowie der Frage orientiert, ob die von dem Architekten zu erwartenden Kenntnisse eine Bearbeitung ... <a title="Haftung, Planungsfehler" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/haftung-planungsfehler/" aria-label="Mehr Informationen über Haftung, Planungsfehler">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Haftung (Architekten-/Ingenieurrecht), Planungsfehler (Architekten-/Ingenieurrecht) OLG Saarbrücken &#8211; LG Saarbrücken</p>
<p>27.1.2021</p>
<p>2 U 39/20</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung auch die Anforderungen an den Brandschutz berücksichtigen, wobei sich der Umfang der diesbezüglichen Leistungspflichten an dem jeweiligen Objekt sowie der Frage orientiert, ob die von dem Architekten zu erwartenden Kenntnisse eine Bearbeitung ermöglichen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Die Einschaltung eines Sonderfachmanns für den Brandschutz durch den Auftraggeber entbindet den Architekten nach Maßgabe dessen nicht von der Pflicht, sich darüber zu vergewissern, ob der Sonderfachmann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zutreffende bautechnische Vorgaben gemacht hat.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Kommt der Architekt dieser Pflicht nicht nach und erkennt er infolgedessen eine offensichtliche Unvollständigkeit des Brandschutzkonzepts nicht, kann er sich in Bezug auf einen hieraus resultierenden Schaden nicht auf ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Auftraggebers auf Grund einer Zurechnung des Verschuldens des Sonderfachmanns für den Brandschutz berufen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 254, § 278, § 280, § 281, § 634</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gewährleistung, Haftung, Planungsfehler</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/gewaehrleistung-haftung-planungsfehler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Oct 2021 09:06:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Planungsfehler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gewährleistung (Architekten-/Ingenieurrecht), Haftung (Architekten-/Ingenieurrecht), Planungsfehler (Architekten-/Ingenieurrecht) OLG Koblenz &#8211; LG Koblenz 15.6.2018 6 U 467/17 &#160; Bei der Konstruktion eines nicht belüfteten Flachdachs mit Holzbauteilen hat der Architekt in den Detailplänen Vorgaben zum sd-Wert der innenseitigen Dampfbremse und zum Holzschutz zu machen. &#160; Im Rahmen der Leistungsphase 8 hat der Architekt Holzfeuchte in der Dachkonstruktion ... <a title="Gewährleistung, Haftung, Planungsfehler" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/gewaehrleistung-haftung-planungsfehler/" aria-label="Mehr Informationen über Gewährleistung, Haftung, Planungsfehler">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Gewährleistung (Architekten-/Ingenieurrecht), Haftung (Architekten-/Ingenieurrecht), Planungsfehler (Architekten-/Ingenieurrecht)</p>
<p>OLG Koblenz &#8211; LG Koblenz</p>
<p>15.6.2018</p>
<p>6 U 467/17</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Bei der Konstruktion eines nicht belüfteten Flachdachs mit Holzbauteilen hat der Architekt in den Detailplänen Vorgaben zum sd-Wert der innenseitigen Dampfbremse und zum Holzschutz zu machen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Im Rahmen der Leistungsphase 8 hat der Architekt Holzfeuchte in der Dachkonstruktion zu messen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 280 Abs 1, § 631, § 633, § 634 Nr 4</p>
<p>HOAI 1996 § 15</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gewährleistung Haftung Mängel + Planungsfehler, Überwachungsfehler, Minderwert</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/gewaehrleistung-haftung-maengel-planungsfehler-ueberwachungsfehler-minderwert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2019 14:56:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Minderwert]]></category>
		<category><![CDATA[Planungsfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungsfehler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Gewährleistung Haftung Mängel +Planungsfehler, Überwachungsfehler Minderwert++ BGH &#8211; OLG Köln &#8211; LG Köln 8.11.2018 VII ZR 100/16 &#160; Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das ... <a title="Gewährleistung Haftung Mängel + Planungsfehler, Überwachungsfehler, Minderwert" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/gewaehrleistung-haftung-maengel-planungsfehler-ueberwachungsfehler-minderwert/" aria-label="Mehr Informationen über Gewährleistung Haftung Mängel + Planungsfehler, Überwachungsfehler, Minderwert">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Gewährleistung Haftung Mängel +Planungsfehler, Überwachungsfehler Minderwert++</p>
<p>BGH &#8211; OLG Köln &#8211; LG Köln</p>
<p>8.11.2018</p>
<p>VII ZR 100/16</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Lässt der Besteller den Mangel des Bauwerks nicht beseitigen, kann er seinen Schaden gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im Vergleich zu dem hypothetischen Wert des Bauwerks bei mangelfreier Architektenleistung bemessen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Hat der durch die mangelhafte Architektenleistung verursachte Mangel des Bauwerks zur Folge, dass eine Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauvertrags vorliegt, kann der Besteller stattdessen seinen Schaden auch in der Weise bemessen, dass er ausgehend von der mit dem Bauunternehmer vereinbarten Vergütung den mangelbedingten Minderwert des Werks des Bauunternehmers ermittelt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>Darüber hinaus hat der Besteller wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, einen Schadenersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 280 BGB auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten, wenn er den Mangel des Bauwerks beseitigen lassen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 249 Abs 1, § 280 Abs 1, § 634 Nr 4</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Baurecht X: Für alles geradestehen</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/baurecht-x-fuer-alles-geradestehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 17:18:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht (Serie 2)]]></category>
		<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[bautechnische Fachkenntnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Bauüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Planungsfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Manchmal verlangt die Rechtsprechung von Architekten viel – sehr viel. Zwei aktuelle Entscheidungen verdeutlichen dies. In einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit zurückversetzten Staffelgeschossen kam es zu Schäden an der Balkonbrüstung, weil der dafür verantwortliche Statiker in den Detailplänen keine Dehnungsfuge vorgesehen hatte. Diesen Planungsfehler hatte der Architekt übersehen – vielleicht hatte er auch einfach dem Statiker ... <a title="Baurecht X: Für alles geradestehen" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/baurecht-x-fuer-alles-geradestehen/" aria-label="Mehr Informationen über Baurecht X: Für alles geradestehen">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Manchmal verlangt die Rechtsprechung von Architekten viel – sehr viel. Zwei aktuelle Entscheidungen verdeutlichen dies.<br />
In einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit zurückversetzten Staffelgeschossen kam es zu Schäden an der Balkonbrüstung, weil der dafür verantwortliche Statiker in den Detailplänen keine Dehnungsfuge vorgesehen hatte. Diesen Planungsfehler hatte der Architekt übersehen – vielleicht hatte er auch einfach dem Statiker zu sehr vertraut.<br />
Der Bauherr verklagte daraufhin sowohl den Architekten als auch den Statiker auf Schadensersatz. Während in erster Instanz die Klage abgewiesen wurde, war die Berufung erfolgreich. Dieses Gericht war der Meinung, dass der Architekt die Pläne vor der Freigabe zu überprüfen hatte und dabei auf die Einhaltung von baulichen Standards achten musste. Dass hierzu auch das Anbringen von Dehnungsfugen gehöre, müsse ein Architekt aufgrund erforderlicher bautechnischer Fachkenntnisse wissen, weshalb er wie der Statiker für den Schaden aufkommen muss (1).<br />
Ob im folgenden Fall der betroffene Architekt die Rechtsprechung noch nachvollziehen kann, ist nicht bekannt:<br />
Ein Bauherr beauftragte einen Generalunternehmer mit Planungsleistungen für die Modernisierung und den Neubau verschiedener Gebäude. Zusätzlich beauftragte er einen Architekten mit der Bauüberwachung. Im Folgenden unterliefen dem Bauunternehmer zahlreiche Fehler, die zu Baumängeln führten. Als der Bauunternehmer in Insolvenz ging, verhandelte der Bauherr mit dem Insolvenzverwalter und einigte sich schließlich über das zu zahlende Honorar. Als auch der Architekt von dem Bauherrn sein Honorar für die vertragliche Leistung verlangte, war der Bauherr damit jedoch nicht einverstanden, sondern verlangte seinerseits Schadensersatz wegen der Baumängel. Denn der Architekt habe seine Überwachungspflichten bei den Arbeiten nicht erfüllt.<br />
Als daraufhin der Architekt sein Honorar einklagte, standen ihm dies sowohl die erste als auch die zweite Instanz zunächst auch zu. Beide Gerichte waren der Auffassung, der Bauherr habe seine Situation selbst verschuldet, schließlich hätte er seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Generalunternehmer durchsetzen können.<br />
Der Bundesgerichtshof sah es jedoch anders. Wenn infolge der unsachgemäßen Ausführung durch den Bauunternehmer ein Mangel vorliege und der Architekt dies durch die ordnungsgemäße Aufsicht im Rahmen der Baubetreuung hätte verhindern können, dürfe sich der Bauherr aussuchen, von wem er den Schadensersatz fordert. Das Gericht fand keinen Grund, weshalb der Bauherr sich dafür nicht den Architekten hätte aussuchen dürfen. (2).</p>
<p>INFO:<br />
(1) OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2007, I-21 U 38/05;<br />
(2) BGH Urteil vom 26.07.2007, AZ: VII ZR 5/06.</p>
<p>Autor Christian Jacobi ist<br />
Fachanwalt für Bau- und<br />
Architektenrecht in Eberbach.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/baurecht-x-fuer-alles-geradestehen/">Baurecht X: Für alles geradestehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
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