Gewährleistung (Architekten-/Ingenieurrecht), Haftung (Architekten-/Ingenieurrecht), Planungsfehler (Architekten-/Ingenieurrecht)
OLG Koblenz – LG Koblenz
15.6.2018
6 U 467/17
- Bei der Konstruktion eines nicht belüfteten Flachdachs mit Holzbauteilen hat der Architekt in den Detailplänen Vorgaben zum sd-Wert der innenseitigen Dampfbremse und zum Holzschutz zu machen.
- Im Rahmen der Leistungsphase 8 hat der Architekt Holzfeuchte in der Dachkonstruktion zu messen.
BGB § 280 Abs 1, § 631, § 633, § 634 Nr 4
HOAI 1996 § 15