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	<title>Reiserecht Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Reiserecht Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<item>
		<title>Reiserecht &#8211; Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2015 10:26:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtbeförderung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH &#8211; LG Düsseldorf &#8211; AG Düsseldorf 17.3.2015 X ZR 34/14 1. Ein Luftverkehrsunternehmen ist grundsätzlich auch dann zu einer Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung verpflichtet, wenn es dem Fluggast, der über eine bestätigte Buchung für einen Flug verfügt, die Beförderung auf dem gebuchten Flug verweigert, bevor sich der Fluggast zur vorgesehenen Zeit zur Abfertigung für den ... <a title="Reiserecht &#8211; Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/reiserecht-ausgleichszahlung-bei-nichtbefoerderung/" aria-label="Mehr Informationen über Reiserecht &#8211; Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>BGH &#8211; LG Düsseldorf &#8211; AG Düsseldorf<br />
17.3.2015<br />
X ZR 34/14</p>
<p>1. Ein Luftverkehrsunternehmen ist grundsätzlich auch dann zu einer Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung verpflichtet, wenn es dem Fluggast, der über eine bestätigte Buchung für einen Flug verfügt, die Beförderung auf dem gebuchten Flug verweigert, bevor sich der Fluggast zur vorgesehenen Zeit zur Abfertigung für den gebuchten Flug einfinden</p>
<p>kann.</p>
<p>2. Ist die Luftbeförderung Bestandteil einer Reise, kann sich die bestätigte Buchung auch aus einem von dem Reiseveranstalter hierüber ausgestellten Beleg ergeben.</p>
<p>3. Eine vorweggenommene Beförderungsverweigerung kann darin liegen, dass der Fluggast ohne seine Zustimmung von dem geplanten und tatsächlich durchgeführten auf einen anderen Flug umgebucht und von dem Luftverkehrsunternehmen oder durch eine diesem zuzurechnende Mitteilung des Reiseveranstalters entsprechend unterrichtet wird.</p>
<p>EGV 261/2004 Art 2 Buchst f, Art 2 Buchst g, Art 2 Buchst j, Art 3 Abs 2 Buchst a,<br />
EGV 261/2004 Art 4</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Reiserecht &#8211; Anzahlung bei Vertragsschluss</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/reiserecht-anzahlung-bei-vertragsschluss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Apr 2015 10:27:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BGH &#8211; OLG Celle &#8211; LG Hannover 9.12.2014 X ZR 147/13 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006, X ... <a title="Reiserecht &#8211; Anzahlung bei Vertragsschluss" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/reiserecht-anzahlung-bei-vertragsschluss/" aria-label="Mehr Informationen über Reiserecht &#8211; Anzahlung bei Vertragsschluss">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>BGH &#8211; OLG Celle &#8211; LG Hannover<br />
9.12.2014<br />
X ZR 147/13</p>
<p>1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006, X ZR 59/05, NJW 2006, 3134). Eine höhere Anzahlung kann</p>
<p>der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur</p>
<p>Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.</p>
<p>2. Lässt eine Anzahlungsklausel nicht klar erkennen, bei welchen Reisen eine höhere Anzahlung (hier: 40 % des Reisepreises) fällig werden soll, ist dem Transparenzgebot auch dann nicht genügt, wenn der Reiseveranstalter bei Buchung einer Reise, die er der Verpflichtung</p>
<p>zu einer höheren Anzahlung unterwerfen will, hierauf ausdrücklich hinweist.</p>
<p>BGB § 307 Abs 1, § 307 Abs 3, § 320 Abs 1, § 651a Abs 1</p>
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