<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Jacobi Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="https://www.kanzlei-jacobi.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/</link>
	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
	<lastBuildDate>Tue, 17 Sep 2024 09:17:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.kanzlei-jacobi.de/wp-content/uploads/2024/04/cropped-jacobi-favicon-32x32.png</url>
	<title>Jacobi Rechtsanwälte</title>
	<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Schwarzarbeit</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/schwarzarbeit-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Sep 2024 09:16:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2787</guid>

					<description><![CDATA[<p>6.3.2024 12 U 127/22 1. Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche ... <a title="Schwarzarbeit" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schwarzarbeit-3/" aria-label="Mehr Informationen über Schwarzarbeit">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schwarzarbeit-3/">Schwarzarbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>6.3.2024</p>



<p>12 U 127/22</p>



<p>1. Ist ein Zivilgericht aufgrund von Indizien davon überzeugt, dass die Parteien eine sog. Ohne-Rechnung-Abrede getroffen haben, hat es die daraus folgende Nichtigkeit gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn die Parteien übereinstimmend vortragen, eine solche Abrede habe es nicht gegeben.</p>



<p>2. Die Dispositionsmaxime des Zivilrechts findet in den Fällen ihre Grenze, in denen die Parteien gemeinsam vorsätzlich gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen. Die Folgen dieses Verstoßes können nicht durch übereinstimmenden wahrheitswidrigen Parteivortrag umgangen werden.</p>



<p>3. Es ist den Parteien nicht möglich, die Folgen des Gesetzes mit Hilfe zivilprozessualer Vorschriften nachträglich zu umgehen, wenn ein Zivilgericht von den Tatsachen überzeugt ist, die einen Verstoß gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG begründen.</p>



<p>BGB § 134, § 631 Abs 1, § 677, § 812, § 951 Abs 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schwarzarbeit-3/">Schwarzarbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Befangenheitsrecht</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/befangenheitsrecht-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2024 12:56:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Befangenheitsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2783</guid>

					<description><![CDATA[<p>23.2.2024 4 W 26/24 Lücken oder Unzulänglichkeiten in dessen schriftlichen Gutachten oder Bedenken gegen dessen Sachkunde können regelmäßig die Unparteilichkeit des Sachverständigen nicht in Frage stellen und rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit nicht. ZPO § 42, § 406</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/befangenheitsrecht-2/">Befangenheitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>23.2.2024</p>



<p>4 W 26/24</p>



<p>Lücken oder Unzulänglichkeiten in dessen schriftlichen Gutachten oder Bedenken gegen dessen Sachkunde können regelmäßig die Unparteilichkeit des Sachverständigen nicht in Frage stellen und rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit nicht.</p>



<p>ZPO § 42, § 406</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/befangenheitsrecht-2/">Befangenheitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwälte</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaelte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Aug 2024 09:57:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vermittlung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2780</guid>

					<description><![CDATA[<p>18.4.2024 IX ZR 89/23 Nichtigkeit eines Vertrags über die entgeltliche Vermittlung von Mandaten an Partnerkanzleien durch ein Internetportal Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.(Rn.15) (Rn.17) (Rn.18) (Rn.24) 1. § 49b Abs. 3 Satz 1 ... <a title="Rechtsanwälte" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaelte/" aria-label="Mehr Informationen über Rechtsanwälte">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>18.4.2024</p>



<p>IX ZR 89/23</p>



<p>Nichtigkeit eines Vertrags über die entgeltliche Vermittlung von Mandaten an Partnerkanzleien durch ein Internetportal</p>



<p>Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die dem zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam.(Rn.15) (Rn.17) (Rn.18) (Rn.24)</p>



<p>1. § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO ist verfassungsgemäß.(Rn.20)</p>



<p>2. Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen der Kondiktionssperre gegeben. Auf Seiten des Internetportals hat man sich dem Verstoß gegen § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO leichtfertig verschlossen.(Rn.26) (Rn.28)</p>



<p>BGB § 134, § 675, § 817 S 2</p>



<p>BRAO § 49b Abs 3 S 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwaltshaftung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaltshaftung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Aug 2024 13:29:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltshaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Wiedereinsetzungsantrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2777</guid>

					<description><![CDATA[<p>4.3.2024 4 U 1980/23 1. Zur gebotenen Ausgangskontrolle, die sicherstellen soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht, gehört insbesondere ein Abgleich mit dem Fristenkalender und die Prüfung der Eingangsbestätigung des Gerichts. 2. Sieht der Rechtsanwalt davon ab, diese Aufgaben seinem Büropersonal zu übertragen, hat er selbst hierfür Sorge zu tragen. 3. Mit ... <a title="Rechtsanwaltshaftung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaltshaftung/" aria-label="Mehr Informationen über Rechtsanwaltshaftung">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaltshaftung/">Rechtsanwaltshaftung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>4.3.2024</p>



<p>4 U 1980/23</p>



<p>1. Zur gebotenen Ausgangskontrolle, die sicherstellen soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht, gehört insbesondere ein Abgleich mit dem Fristenkalender und die Prüfung der Eingangsbestätigung des Gerichts. 2. Sieht der Rechtsanwalt davon ab, diese Aufgaben seinem Büropersonal zu übertragen, hat er selbst hierfür Sorge zu tragen.</p>



<p>3. Mit einem Wiedereinsetzungsantrag, in dem lediglich glaubhaft gemacht wird, infolge des Umstandes, dass die Versendung eines Schriftsatz einen &#8222;alltäglichen Routinevorgang&#8220; darstelle, an den infolgedessen &#8222;keine unmittelbare Erinnerung&#8220; mehr besteht, genügt der Rechtsanwalt seiner Darlegungslast nicht.</p>



<p>ZPO § 130a, § 233f</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/rechtsanwaltshaftung/">Rechtsanwaltshaftung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aussetzung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/aussetzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jul 2024 07:15:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aussetzung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2775</guid>

					<description><![CDATA[<p>17.5.2024 21 W 5/24 1. Gegen die Entscheidung, den Rechtsstreit auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen in einem fremden Verfahren entschieden hat, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft. 2. Der in § 252 ZPO verankerte Justizgewährungsanspruch gebietet es in einer solchen Konstellation zum Schutz der Parteien, zumindest überprüfen lassen zu ... <a title="Aussetzung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/aussetzung/" aria-label="Mehr Informationen über Aussetzung">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/aussetzung/">Aussetzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>17.5.2024</p>



<p>21 W 5/24</p>



<p>1. Gegen die Entscheidung, den Rechtsstreit auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen in einem fremden Verfahren entschieden hat, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft.</p>



<p>2. Der in § 252 ZPO verankerte Justizgewährungsanspruch gebietet es in einer solchen Konstellation zum Schutz der Parteien, zumindest überprüfen lassen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit der Parallelsache gegeben sind.</p>



<p>3. Mit Blick auf die Entscheidungsprärogative der Vorinstanz beschränkt sich der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts darauf, ob ein Aussetzungsgrund gemäß § 148 ZPO vorliegt und ob die Vorinstanz die Grenzen des eingeräumten Ermessens eingehalten und dieses fehlerfrei ausgeübt hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/aussetzung/">Aussetzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sicherungsrecht</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/sicherungsrecht-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jul 2024 08:07:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckungssicherheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2772</guid>

					<description><![CDATA[<p>7.5.2024 21 U 129/23 1. Die erstinstanzliche Verurteilung eines Werkbestellers zur Sicherheitsleistung aufgrund von § 650f BGB ist zugunsten des Unternehmers nur gegen Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären. 2. Die Vollstreckungssicherheit gemäß § 709 ZPO ist nicht mit dem Betrag der Sicherheit gemäß § 650f BGB (evtl. mit einem Zuschlag) ... <a title="Sicherungsrecht" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/sicherungsrecht-3/" aria-label="Mehr Informationen über Sicherungsrecht">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/sicherungsrecht-3/">Sicherungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>7.5.2024</p>



<p>21 U 129/23</p>



<p>1. Die erstinstanzliche Verurteilung eines Werkbestellers zur Sicherheitsleistung aufgrund von § 650f BGB ist zugunsten des Unternehmers nur gegen Sicherheitsleistung gemäß § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären.</p>



<p>2. Die Vollstreckungssicherheit gemäß § 709 ZPO ist nicht mit dem Betrag der Sicherheit gemäß § 650f BGB (evtl. mit einem Zuschlag) anzusetzen. Sie ist an den geschätzten Kosten zu orientieren, die dem Besteller durch die ausgeurteilte Sicherheitsleistung im Zeitraum ab Erlass des erstinstanzlichen Urteils bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sicherungsprozesses entstehen können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/sicherungsrecht-3/">Sicherungsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bauvertrag</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/bauvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jun 2024 13:01:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvertrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2768</guid>

					<description><![CDATA[<p>6 U 54/16 10.8.2017 OLG Celle &#8211; LG Hannover Bauvertrag: Abnahme der Rohbauarbeiten durch Fortführung des Baus und Inbetriebnahme des Objekts Lehnt der Auftraggeber die Abnahme wegen &#8222;gravierender Mängel&#8220; (hier: der Rohbauarbeiten) ab, liegt in der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts keine Abnahme.(Rn.11) BGB § 640, § 641 Abs 1 S 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/bauvertrag/">Bauvertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>6 U 54/16</p>



<p>10.8.2017</p>



<p>OLG Celle &#8211; LG Hannover</p>



<p>Bauvertrag: Abnahme der Rohbauarbeiten durch Fortführung des Baus und Inbetriebnahme des Objekts</p>



<p>Lehnt der Auftraggeber die Abnahme wegen &#8222;gravierender Mängel&#8220; (hier: der Rohbauarbeiten) ab, liegt in der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts keine Abnahme.(Rn.11)</p>



<p>BGB § 640, § 641 Abs 1 S 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/bauvertrag/">Bauvertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abnahme</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/abnahme-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jun 2024 07:16:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abnahme]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2765</guid>

					<description><![CDATA[<p>10.8.2017 6 U 54/16 Bauvertrag: Abnahme der Rohbauarbeiten durch Fortführung des Baus und Inbetriebnahme des Objekts Lehnt der Auftraggeber die Abnahme wegen &#8222;gravierender Mängel&#8220; (hier: der Rohbauarbeiten) ab, liegt in der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts keine Abnahme.(Rn.11) BGB § 640, § 641 Abs 1 S 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abnahme-3/">Abnahme</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>10.8.2017</p>



<p>6 U 54/16</p>



<p>Bauvertrag: Abnahme der Rohbauarbeiten durch Fortführung des Baus und Inbetriebnahme des Objekts</p>



<p>Lehnt der Auftraggeber die Abnahme wegen &#8222;gravierender Mängel&#8220; (hier: der Rohbauarbeiten) ab, liegt in der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts keine Abnahme.(Rn.11)</p>



<p>BGB § 640, § 641 Abs 1 S 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abnahme-3/">Abnahme</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Windenergieanlagen</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/windenergieanlagen-bau-und-bodenrecht-bverwg-ovg-lueneburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jun 2024 09:44:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Windenergieanlagen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2762</guid>

					<description><![CDATA[<p>19.12.2023 7 C 4.22 Zulässigkeit nachträglicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen 1. § 17 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ermächtigt nur zu nachträglichen Anordnungen zur Erfüllung von Pflichten, die sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergeben. Die nachträgliche Durchsetzung anderer öffentlich-rechtlicher Pflichten richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Fachrecht (im ... <a title="Windenergieanlagen" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/windenergieanlagen-bau-und-bodenrecht-bverwg-ovg-lueneburg/" aria-label="Mehr Informationen über Windenergieanlagen">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/windenergieanlagen-bau-und-bodenrecht-bverwg-ovg-lueneburg/">Windenergieanlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>19.12.2023</p>



<p>7 C 4.22</p>



<p>Zulässigkeit nachträglicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen</p>



<p>1. § 17 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ermächtigt nur zu nachträglichen Anordnungen zur Erfüllung von Pflichten, die sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergeben. Die nachträgliche Durchsetzung anderer öffentlich-rechtlicher Pflichten richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Fachrecht (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 &#8211; 7 C 48.07 &#8211; BVerwGE 132, 224 Rn. 28 f.).</p>



<p>2. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen steht der Heranziehung von § 3 Abs. 2 BNatSchG als Rechtsgrundlage für nachträgliche Anordnungen zur Durchsetzung naturschutzrechtlicher Verbote nicht generell entgegen.</p>



<p>3. Die Befugnis der Naturschutzbehörde zum Erlass nachträglicher Anordnungen nach § 3 Abs. 2 BNatSchG findet bei immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen ihre Grenzen in der Gestattungs- und Feststellungswirkung der Genehmigung und den Vorschriften über deren Aufhebung. Nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage werden von der Feststellungswirkung der Genehmigung nicht umfasst (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2008 &#8211; 7 C 48.07 &#8211; BVerwGE 132, 224 und vom 30. April 2009 &#8211; 7 C 14.08 &#8211; NVwZ 2009, 1441 Rn. 22).</p>



<p>4. Bei der Bestimmung dynamischer Betreiberpflichten &#8211; hier aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG &#8211; sind neue Erkenntnisse über die Auswirkungen einer Anlage stets zu berücksichtigen. Neue Tatsachen können sich daraus ergeben, dass die Auswirkungen des Betriebs einer Anlage nicht mehr nur &#8211; wie bei der Erteilung der Genehmigung &#8211; prognostisch ermittelt und folglich abgeschätzt, sondern nach Errichtung und Inbetriebnahme auf der Grundlage empirischer Nachweise verlässlicher bestimmt werden können (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29. April 2021 &#8211; 4 C 2.19 &#8211; BVerwGE 172, 271 Rn. 33).</p>



<p>5. Nutzungsmöglichkeiten, die Anlagen an anderen Standorten bieten, sind schon tatbestandlich keine Alternativen (§ 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG) zur Nutzung bestehender Anlagen, die mit nachträglichen Betriebsbeschränkungen belegt werden. Zwischen solchen Anlagen besteht kein Alternativ-, sondern ein Ergänzungsverhältnis.</p>



<p>BNatSchG § 3 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 7, § 45b Abs. 8</p>



<p>BImSchG § 17 Abs. 1 Satz 1, § 21</p>



<p>VwVfG § 48</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/windenergieanlagen-bau-und-bodenrecht-bverwg-ovg-lueneburg/">Windenergieanlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abstand/Grenzen, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/abstand-grenzen-bauleitplanung-bauordnungsrecht-bebauungsplan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2024 14:56:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bauordnungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=2760</guid>

					<description><![CDATA[<p>16.2.2024 1 LA 88/23 Abweichung; Gebäudeabstand; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsprägung; Grenzabstand; offene Bauweise; Rücksichtnahme; Nachbarschutz gegen verdichtete Wohnbebauung 1. Zu den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten und den Anforderungen der offenen Bauweise (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO). 2. Auch bei Bestimmung der Eigenart des Baugebiets ... <a title="Abstand/Grenzen, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abstand-grenzen-bauleitplanung-bauordnungsrecht-bebauungsplan/" aria-label="Mehr Informationen über Abstand/Grenzen, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abstand-grenzen-bauleitplanung-bauordnungsrecht-bebauungsplan/">Abstand/Grenzen, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>16.2.2024</p>



<p>1 LA 88/23</p>



<p>Abweichung; Gebäudeabstand; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsprägung; Grenzabstand; offene Bauweise; Rücksichtnahme; Nachbarschutz gegen verdichtete Wohnbebauung</p>



<p>1. Zu den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten und den Anforderungen der offenen Bauweise (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO).</p>



<p>2. Auch bei Bestimmung der Eigenart des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO kommt dem aus den Planfestsetzungen ersichtlichen Willen des Plangebers Vorrang vor den tatsächlichen Verhältnissen zu (Anknüpfung an Senatsbeschl. v. 24.2.2022 &#8211; 1 ME 186/21 -, BauR 2022, 743 = juris Rn. 6).</p>



<p>3. § 7 NBauO ist nicht nachbarschützend.</p>



<p>BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 1</p>



<p>NBauO § 7</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abstand-grenzen-bauleitplanung-bauordnungsrecht-bebauungsplan/">Abstand/Grenzen, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
