16.2.2024
1 LA 88/23
Abweichung; Gebäudeabstand; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsprägung; Grenzabstand; offene Bauweise; Rücksichtnahme; Nachbarschutz gegen verdichtete Wohnbebauung
1. Zu den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO an eine verdichtete Wohnbebauung in Wohngebieten und den Anforderungen der offenen Bauweise (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO).
2. Auch bei Bestimmung der Eigenart des Baugebiets nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO kommt dem aus den Planfestsetzungen ersichtlichen Willen des Plangebers Vorrang vor den tatsächlichen Verhältnissen zu (Anknüpfung an Senatsbeschl. v. 24.2.2022 – 1 ME 186/21 -, BauR 2022, 743 = juris Rn. 6).
3. § 7 NBauO ist nicht nachbarschützend.
BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 1
NBauO § 7