10.8.2017
6 U 54/16
Bauvertrag: Abnahme der Rohbauarbeiten durch Fortführung des Baus und Inbetriebnahme des Objekts
Lehnt der Auftraggeber die Abnahme wegen „gravierender Mängel“ (hier: der Rohbauarbeiten) ab, liegt in der Fortführung des Baus und der Inbetriebnahme des Objekts keine Abnahme.(Rn.11)
BGB § 640, § 641 Abs 1 S 1