<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Schmerzensgeld Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="https://www.kanzlei-jacobi.de/tag/schmerzensgeld/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/tag/schmerzensgeld/</link>
	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
	<lastBuildDate>Wed, 19 Dec 2018 09:14:41 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.kanzlei-jacobi.de/wp-content/uploads/2024/04/cropped-jacobi-favicon-32x32.png</url>
	<title>Schmerzensgeld Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
	<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/tag/schmerzensgeld/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/verkehrssicherungspflicht-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Dec 2018 09:14:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=1827</guid>

					<description><![CDATA[<p>+++ Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld +++ BGH &#8211; OLG Karlsruhe &#8211; LG Karlsruhe 10.7.2018 VI ZR 259/15 Verlangt der Geschädigte für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei ... <a title="Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/verkehrssicherungspflicht-schmerzensgeld/" aria-label="Mehr Informationen über Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/verkehrssicherungspflicht-schmerzensgeld/">Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld +++<br />
BGH &#8211; OLG Karlsruhe &#8211; LG Karlsruhe<br />
10.7.2018<br />
VI ZR 259/15</p>
<p>Verlangt der Geschädigte für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der</p>
<p>Entscheidung berücksichtigt werden konnte (st. Rspr.: vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 2015, VI ZR 27/14, VersR 2015, 772 Rn. 7 f. mwN).</p>
<p>BGB § 249, § 253, § 823 Abs 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/verkehrssicherungspflicht-schmerzensgeld/">Verkehrssicherungspflicht Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/schmerzensgeld-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2017 08:16:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeines Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=1470</guid>

					<description><![CDATA[<p>+++ Schmerzensgeld +++ BGH Vereinigte Große Senate 16.9.2016 VGS 1/16 &#160; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld &#160; Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. ... <a title="Schmerzensgeld" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schmerzensgeld-2/" aria-label="Mehr Informationen über Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schmerzensgeld-2/">Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Schmerzensgeld +++</p>
<p>BGH Vereinigte Große Senate</p>
<p>16.9.2016</p>
<p>VGS 1/16</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 253 Abs 2</p>
<p>BGB vom 14.03.1990 § 847</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schmerzensgeld-2/">Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/arbeitsunfall-personenschaden-schadensersatz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 2016 09:37:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Standard]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[betriebliche Tätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[gefahrenträchtige Neckerei]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Personenschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=1360</guid>

					<description><![CDATA[<p>LAG Schleswig-Holstein &#8211; ArbG Elmshorn 26.4.2016 1 Sa 247/15   Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haftungsausschluss, betriebliche Tätigkeit, gefahrenträchtige Neckerei   1. Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitskollegen auf Schmerzensgeld, wenn der Personenschaden nicht anlässlich einer betrieblichen Tätigkeit eingetreten ist, sondern nur anlässlich einer solchen Tätigkeit.   2. Ein Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII kommt namentlich ... <a title="Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/arbeitsunfall-personenschaden-schadensersatz/" aria-label="Mehr Informationen über Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/arbeitsunfall-personenschaden-schadensersatz/">Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">LAG Schleswig-Holstein &#8211; ArbG Elmshorn</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">26.4.2016</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">1 Sa 247/15</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haftungsausschluss, betriebliche Tätigkeit, gefahrenträchtige Neckerei</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">1. Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitskollegen auf Schmerzensgeld, wenn der Personenschaden nicht anlässlich einer betrieblichen Tätigkeit eingetreten ist, sondern nur anlässlich einer solchen Tätigkeit.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">2. Ein Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII kommt namentlich bei einer Neckerei unter Arbeitskollegen nicht in Betracht.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">3. Eine solche Neckerei liegt vor, wenn der Schädiger mit einem Gabelstapler auf einen Arbeitskollegen zurollt, um ihm in die Brust zu zwicken, auch wenn der Schädiger beabsichtigt, den Wagen anschließend in der Lagerhalle abzustellen.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BGB § 253 Abs 2, § 823 Abs 1</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">SGB VII § 105 Abs 1</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/arbeitsunfall-personenschaden-schadensersatz/">Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schadenersatzrecht III: Mehr Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/schadenersatzrecht-iii-mehr-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Oct 2002 16:15:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schadenersatzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/wp/?p=210</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn in der gemieteten Wohnung oder in dem gebuchten Urlaubshotel Zustände herrschen, die die Gesundheit beeinträchtigen. Ist z. B. in der gemieteten Wohnung von Anfang an ein Schaden, den der Vermieter nicht beseitigt, oder verbrüht sich ein Gast im Hotel, weil die Warmwasserversorgung falsch ein-gestellt ist, gab ... <a title="Schadenersatzrecht III: Mehr Schmerzensgeld" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schadenersatzrecht-iii-mehr-schmerzensgeld/" aria-label="Mehr Informationen über Schadenersatzrecht III: Mehr Schmerzensgeld">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schadenersatzrecht-iii-mehr-schmerzensgeld/">Schadenersatzrecht III: Mehr Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn in der gemieteten Wohnung oder in dem gebuchten Urlaubshotel Zustände herrschen, die die Gesundheit beeinträchtigen.</p>
<p>Ist z. B. in der gemieteten Wohnung von Anfang an ein Schaden, den der Vermieter nicht beseitigt, oder verbrüht sich ein Gast im Hotel, weil die Warmwasserversorgung falsch ein-gestellt ist, gab es bislang nur dann Schmerzensgeld, wenn dem Vermieter oder Hotelier Verschulden nachgewiesen werden konnte.</p>
<p>Mit der Änderung des Schadenersatzrechtes passt der Gesetzgeber die veralteten Bestim-mungen den gewandelten Verhältnissen an.</p>
<p>Ein Schmerzensgeld gab es bislang nur im Rahmen der Verschuldenshaftung. Eine Ge-fährdungs- und Vertragshaftung fand nicht statt. Der Gesetzgeber hat endlich den allgemei-nen Schmerzensgeldanspruch gesetzlich verankert.</p>
<p>Um Schmerzensgeld zu bekommen ist künftig &#8222;nur&#8220; notwendig, dass der Schädiger durch sein Handeln eine Gefahr für die Rechtsgüter Leib, Leben oder Gesundheit Anderer schafft und sich diese Gefahr verwirklicht. Einfacher gesagt: Wer gefährliche Sachen, z. B. ein Auto oder eine Maschine in Betrieb nimmt oder in Verkehr bringt, soll auch für die Schäden auf-kommen, die sich aus ihrem Betrieb ergeben. Für jede Verletzung vertraglicher Pflichten, die zu einer Körperverletzung führen, ist künftig ein Schmerzensgeldanspruch vorgesehen (§ 253 BGB).</p>
<p>In Zukunft hat das Opfer also mehr Rechte und die Schmerzensgelder werden höher:</p>
<p>Gab es z. B. nach dem Straßenverkehrsgesetz bislang für die Tötung / Verletzung einer Per-son bislang max. DM 500.000,&#8211;, so liegt die Grenze jetzt bei EUR 600.000,&#8211;.</p>
<p>Ein Sachschaden wurde bislang nach Straßenverkehrsgesetz mit max. DM 100.000,&#8211; regu-liert, nach neuem Recht bis zu EUR 300.000,&#8211;.</p>
<p>Zu beachten ist, dass diese Haftungshöchstgrenzen gelten, wenn der Schädiger aus Vor-schriften des Straßenverkehrsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes und z. B. des Bundesberg-gesetzes haftet. Hat der Schädiger den Schaden tatsächlich vorsätzlich herbeigeführt, so haftet er – unabhängig von Versicherungsleistungen – unbegrenzt!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/schadenersatzrecht-iii-mehr-schmerzensgeld/">Schadenersatzrecht III: Mehr Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
