LAG Schleswig-Holstein – ArbG Elmshorn
26.4.2016
1 Sa 247/15
Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haftungsausschluss, betriebliche Tätigkeit, gefahrenträchtige Neckerei
1. Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitskollegen auf Schmerzensgeld, wenn der Personenschaden nicht anlässlich einer betrieblichen Tätigkeit eingetreten ist, sondern nur anlässlich einer solchen Tätigkeit.
2. Ein Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII kommt namentlich bei einer Neckerei unter Arbeitskollegen nicht in Betracht.
3. Eine solche Neckerei liegt vor, wenn der Schädiger mit einem Gabelstapler auf einen Arbeitskollegen zurollt, um ihm in die Brust zu zwicken, auch wenn der Schädiger beabsichtigt, den Wagen anschließend in der Lagerhalle abzustellen.
BGB § 253 Abs 2, § 823 Abs 1
SGB VII § 105 Abs 1