Schmerzensgeld

+++ Schmerzensgeld +++

BGH Vereinigte Große Senate

16.9.2016

VGS 1/16

 

Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld

 

Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

 

BGB § 253 Abs 2

BGB vom 14.03.1990 § 847