+++ Schmerzensgeld +++
BGH Vereinigte Große Senate
16.9.2016
VGS 1/16
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld
Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
BGB § 253 Abs 2
BGB vom 14.03.1990 § 847