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	<title>Außerordentliche Kündigung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Außerordentliche Kündigung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<item>
		<title>Außerordentliche Kündigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2022 14:50:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Außerordentliche Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Außerordentliche Kündigung (Kündigungsrecht)BAG &#8211; LAG Baden-Württemberg 5.5.2022 2 AZR 483/21 Außerordentliche Kündigung &#8211; Compliance-Untersuchung Der Arbeitgeber kann sich gem. § 242 BGB nicht auf die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB berufen, wenn er es zielgerichtet verhindert hat, dass eine für ihn kündigungsberechtigte Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis ... <a title="Außerordentliche Kündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-2/" aria-label="Mehr Informationen über Außerordentliche Kündigung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Außerordentliche Kündigung (Kündigungsrecht)BAG &#8211; LAG Baden-Württemberg<br />
5.5.2022<br />
2 AZR 483/21</p>
<p>Außerordentliche Kündigung &#8211; Compliance-Untersuchung</p>
<p>Der Arbeitgeber kann sich gem. § 242 BGB nicht auf die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB berufen, wenn er es zielgerichtet verhindert hat, dass eine für ihn kündigungsberechtigte Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangte, oder wenn sonst eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass sich die späte Kenntniserlangung einer kündigungsberechtigten Person als unredlich darstellt.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-sexuelle-belaestigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Oct 2017 08:09:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Außerordentliche Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[sexuelle Belästigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung +++ BAG &#8211; LAG Bremen 29.6.2017 2 AZR 302/16   Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung   Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der ... <a title="Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-sexuelle-belaestigung/" aria-label="Mehr Informationen über Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++ Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung +++</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BAG &#8211; LAG Bremen</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">29.6.2017</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">2 AZR 302/16</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Außerordentliche Kündigung &#8211; sexuelle Belästigung</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerordentliche Kündigung &#8211; Überwachung durch Detektiv</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-ueberwachung-durch-detektiv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Oct 2017 08:09:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Außerordentliche Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung durch Detektiv]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche Kündigung &#8211; Überwachung durch Detektiv +++ BAG &#8211; LAG Baden-Württemberg 29.6.2017 2 AZR 597/16   Außerordentliche Kündigung &#8211; Überwachung durch Detektiv   Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein. &#160;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++ Außerordentliche Kündigung &#8211; Überwachung durch Detektiv +++</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BAG &#8211; LAG Baden-Württemberg</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">29.6.2017</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">2 AZR 597/16</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Außerordentliche Kündigung &#8211; Überwachung durch Detektiv</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-wiederholungskuendigung-unzulaessige-nutzung-von-melderegisterdaten-datenschutzverstoss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Sep 2017 07:40:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Außerordentliche Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß +++ LAG Berlin-Brandenburg &#8211; ArbG Berlin 13.4.2017 10 Sa 154/17 &#160; Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß &#160; Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen ... <a title="Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-wiederholungskuendigung-unzulaessige-nutzung-von-melderegisterdaten-datenschutzverstoss/" aria-label="Mehr Informationen über Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß +++</p>
<p>LAG Berlin-Brandenburg &#8211; ArbG Berlin</p>
<p>13.4.2017</p>
<p>10 Sa 154/17</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Außerordentliche Kündigung &#8211; Wiederholungskündigung &#8211; unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten &#8211; Datenschutzverstoß</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und aus reiner Neugier erfolgt sind.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Wenn ein kündigungsrelevanter Sachverhalt aufgrund zusätzlicher Erkenntnisse neu zu beurteilen ist, handelt es sich nicht um eine Wiederholungskündigung.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 626</p>
<p>DSG BE § 32 Abs 1 Nr 2</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und Privattelefonaten</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-eines-betriebsratsmitglieds-wegen-prozessbetrugs-und-privattelefonaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 May 2017 06:57:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Außerordentliche Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Privattelefonaten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und Privattelefonaten: &#160; Ein zu Lasten des Arbeitgebers begangener versuchter Prozessbetrug kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Ein Arbeitnehmer verletzt vertragliche Nebenpflichten, wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können. Parteien dürfen ... <a title="Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und Privattelefonaten" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-eines-betriebsratsmitglieds-wegen-prozessbetrugs-und-privattelefonaten/" aria-label="Mehr Informationen über Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und Privattelefonaten">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und Privattelefonaten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Ein zu Lasten des Arbeitgebers begangener versuchter Prozessbetrug kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Ein Arbeitnehmer verletzt vertragliche Nebenpflichten, wenn er im Rechtsstreit um eine Kündigung bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können. Parteien dürfen jedoch zur Verteidigung von Rechten in den Grenzen der Wahrheitspflicht alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann. Jede Äußerung in einem Prozess ist in ihrem Kontext zu sehen und darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Privattelefonate während der Arbeitszeit können eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen, wenn die Telefonate ein exzessives Ausmaß erreicht haben. Ein exzessives Ausmaß ist regelmäßig bei einem Zeitanteil von 15 &#8211; 20 % der Arbeitszeit anzunehmen. Liegt der Zeitanteil der Privattelefonate weit darunter (hier 2,6 %), ist die Pflichtverletzung grundsätzlich nicht so schwerwiegend, dass eine Abmahnung verzichtbar erscheint, sofern nicht der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten in sonstiger Weise erheblich vernachlässigt hat (LAG Mecklenburg-Vorpommern &#8211; ArbG Stralsund v. 17.01.2017, AZ: 5 TaBV 8/16).</li>
</ol>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung-eines-betriebsratsmitglieds-wegen-prozessbetrugs-und-privattelefonaten/">Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und Privattelefonaten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerordentliche Kündigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jacobiadmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 May 2011 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Außerordentliche Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche Kündigung +++LAG Düsseldorf &#8211; ArbG Düsseldorf15.2.201116 Sa 1016/10 1. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle der ihr unterstellten Sozialarbeiter/innen ist ohne vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht geeignet, eine außerordentliche Kündigung gegenüber einer langjährig unbeanstandet beschäftigten, ordentlich unkündbaren Bereichsleiterin in einer Jugend- und Kinderhilfeeinrichtung zu rechtfertigen. 2. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht ... <a title="Außerordentliche Kündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung/" aria-label="Mehr Informationen über Außerordentliche Kündigung">Weiterlesen ...</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung/">Außerordentliche Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche Kündigung +++<br />LAG Düsseldorf &#8211; ArbG Düsseldorf<br />15.2.2011<br />16 Sa 1016/10</p>
<p>1. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle der ihr unterstellten Sozialarbeiter/innen ist ohne vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht geeignet, eine außerordentliche Kündigung gegenüber einer langjährig unbeanstandet beschäftigten, ordentlich unkündbaren Bereichsleiterin in einer Jugend- und Kinderhilfeeinrichtung zu rechtfertigen.</p>
<p>2. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht trotz Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nicht, solange die aktuelle Betriebserlaubnis des Arbeitgebers durch eine Tätigkeitsuntersagung, bezogen auf die betroffene Arbeitnehmerin, eingeschränkt ist.</p>
<p>BGB § 626</p>
<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-kuendigung/">Außerordentliche Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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