Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung

+++ Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung +++

BAG – LAG Bremen

29.6.2017

2 AZR 302/16

 

Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung

 

Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.