+++ Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung +++
BAG – LAG Bremen
29.6.2017
2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung – sexuelle Belästigung
Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.