Außerordentliche Kündigung – Wiederholungskündigung – unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten – Datenschutzverstoß

+++ Außerordentliche Kündigung – Wiederholungskündigung – unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten – Datenschutzverstoß +++

LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Berlin

13.4.2017

10 Sa 154/17

 

Außerordentliche Kündigung – Wiederholungskündigung – unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten – Datenschutzverstoß

 

  1. Die massenhaften Abrufe von Meldedaten durch eine Mitarbeiterin im Bürgeramt rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung, auch wenn sie nur einen kleinen Personenkreis betreffen und aus reiner Neugier erfolgt sind.

 

  1. Wenn ein kündigungsrelevanter Sachverhalt aufgrund zusätzlicher Erkenntnisse neu zu beurteilen ist, handelt es sich nicht um eine Wiederholungskündigung.

 

BGB § 626

DSG BE § 32 Abs 1 Nr 2