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	<title>Kündigung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihre Anwaltskanzlei in Eberbach und der Metropolregion Rhein-Neckar</description>
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	<title>Kündigung Archive - Jacobi Rechtsanwälte</title>
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	<item>
		<title>HOAI, Honorar, Honorarberechnung, Kündigung, Rechnungslegung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/hoai-honorar-honorarberechnung-kuendigung-rechnungslegung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Feb 2022 13:40:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[HOAI]]></category>
		<category><![CDATA[Honorar]]></category>
		<category><![CDATA[Honorarberechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungslegung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HOAI (Architekten-/Ingenieurrecht), Honorar (Architekten-/Ingenieurrecht), Honorarberechnung (Architekten-/Ingenieurrecht), Kündigung (Architekten-/Ingenieurrecht), Rechnungslegung (Architekten-/Ingenieurrecht)OLG Celle &#8211; LG Hannover 6.10.2021 14 U 153/20 &#160; Notwendigkeit der Endabrechnung des Architekten nach vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Streit über das Vorliegen einer Kündigung aus wichtigem Grund oder einer freien Kündigung. &#160; Solange der Auftragnehmer im Prozess über die Rückzahlung von Abschlags- bzw. Vorauszahlungen von ... <a title="HOAI, Honorar, Honorarberechnung, Kündigung, Rechnungslegung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/hoai-honorar-honorarberechnung-kuendigung-rechnungslegung/" aria-label="Mehr Informationen über HOAI, Honorar, Honorarberechnung, Kündigung, Rechnungslegung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>HOAI (Architekten-/Ingenieurrecht), Honorar (Architekten-/Ingenieurrecht), Honorarberechnung (Architekten-/Ingenieurrecht), Kündigung (Architekten-/Ingenieurrecht), Rechnungslegung (Architekten-/Ingenieurrecht)OLG Celle &#8211; LG Hannover</p>
<p>6.10.2021</p>
<p>14 U 153/20</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Notwendigkeit der Endabrechnung des Architekten nach vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Streit über das Vorliegen einer Kündigung aus wichtigem Grund oder einer freien Kündigung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Solange der Auftragnehmer im Prozess über die Rückzahlung von Abschlags- bzw. Vorauszahlungen von Architektenhonorar keine endgültige Abrechnung vorlegt, kann es auf die Frage, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund oder lediglich eine sog. freie Kündigung vorliegt, nicht entscheidungserheblich ankommen. Denn der Auftragnehmer hat nicht nur im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Legung einer Endabrechnung darzulegen (und ggf. zu beweisen), dass er die vereinnahmten Vorauszahlungen endgültig behalten darf. Vielmehr gilt dies grundsätzlich ebenso im Falle einer freien Kündigung.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Auch im letzteren Falle hat der Auftragnehmer seine gesamten Leistungen, also die erbrachten wie die nicht erbrachten insgesamt abzurechnen und in diese Abrechnung die geleisteten Abschlagszahlungen einzustellen. Zudem hat er zu beziffern, was er sich an ersparten Aufwendungen bzw. als Erwerb durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft anzurechnen lassen hat.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Auch im Falle des Streits zwischen den Vertragsparteien über das Vorliegen einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder einer freien Kündigung muss der Auftragnehmer von seinem Standpunkt aus eine entsprechende Abrechnung zunächst vornehmen. 4. Solange er dies nicht tut, kann der Auftraggeber bei schlüssiger eigener Berechnung einen etwaigen Überschuss zurückverlangen, ohne dass es auf einer Klärung der Kündigungsfrage ankommt.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 648, § 649aF</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abrechnung, Kündigung, VOB/B-Recht</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-kuendigung-vob-b-recht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Oct 2021 09:08:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[VOB/B-Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Abrechnung (Baurecht), Kündigung (Baurecht), VOB/B-Recht (Baurecht)OLG Köln &#8211; LG Köln 17.3.2021 I-11 U 281/19 &#160; Zu den nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages zu vergütenden &#8222;erbrachten Leistungen&#8220; gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern, bzw. die schon in das &#8222;Werk&#8220; eingeflossen sind. &#160; Für die Annahme einer erbrachten Leistung genügt ... <a title="Abrechnung, Kündigung, VOB/B-Recht" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-kuendigung-vob-b-recht/" aria-label="Mehr Informationen über Abrechnung, Kündigung, VOB/B-Recht">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Abrechnung (Baurecht), Kündigung (Baurecht), VOB/B-Recht (Baurecht)OLG Köln &#8211; LG Köln</p>
<p>17.3.2021</p>
<p>I-11 U 281/19</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Zu den nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages zu vergütenden &#8222;erbrachten Leistungen&#8220; gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern, bzw. die schon in das &#8222;Werk&#8220; eingeflossen sind.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Für die Annahme einer erbrachten Leistung genügt nicht, dass dem Unternehmer ein entsprechender Aufwand entstanden ist. Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass der Besteller den mit dem Vertrag geschuldeten Werkerfolg zumindest teilweise erhalten hat.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Für Planungen, die keine eigenständige Leistung darstellen und deren Vergütung in die Baupreise eingerechnet ist, kann der Unternehmer keine Vergütung verlangen, wenn die Bauleistung selbst nicht ausgeführt worden ist. Das gilt auch für ein sog. Pflichtenheft, welches die technischen Anforderungen und Spezifika der zu erbringenden Leistung enthält.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>VOB B § 8 Abs 1 Nr 2</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abrechnung, Kündigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-kuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Oct 2019 11:51:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Abrechnung, Kündigung +++ OLG Düsseldorf &#8211; LG Krefeld 14.6.2019 I-22 U 248/18 &#160; Ist dem Auftragnehmer im Rahmen eines vorzeitig beendeten Werkvertrages die Erstellung eines Aufmaßes nicht mehr möglich, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen bzw. Hilfstatsachen (z.B. auch Materialaufstellungen, Rückschlüsse aus dem vom Auftraggeber geltend gemachten Fertigstellungsaufwand o.ä.) vorträgt, die dem Gericht ... <a title="Abrechnung, Kündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-kuendigung/" aria-label="Mehr Informationen über Abrechnung, Kündigung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Abrechnung, Kündigung +++</p>
<p>OLG Düsseldorf &#8211; LG Krefeld</p>
<p>14.6.2019</p>
<p>I-22 U 248/18</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Ist dem Auftragnehmer im Rahmen eines vorzeitig beendeten Werkvertrages die Erstellung eines Aufmaßes nicht mehr möglich, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen bzw. Hilfstatsachen (z.B. auch Materialaufstellungen, Rückschlüsse aus dem vom Auftraggeber geltend gemachten Fertigstellungsaufwand o.ä.) vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand des Auftragnehmers zur Ausführung der Werkleistungen gemäß § 287 ZPO zu schätzen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Der Umstand zweifelhafter Rechtskraftwirkungen eines angefochtenen Urteils (hier durch die Formulierung: „Mangels substantiierter Darlegung der erbrachten Leistungen und mangels prüffähiger Abrechnung …“) kann sich als eigenständiger Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens i.S.v. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO darstellen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Fehlende Prüfbarkeit darf keinesfalls gleichgesetzt werden mit der Frage der tatsächlichen Unrichtigkeit der Abrechnung. Es besteht ein zwingender Vorrang der Klärung der Prüffähigkeit gegenüber der Schlüssigkeits-/Erheblichkeits-/Richtigkeitsprüfung einer Schlussrechnung.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>Im Zivilprozessrecht führt eine nicht prüfbare Schlussrechnung zur Abweisung einer Klage auf Restwerklohn als (nur) derzeit unbegründet, wobei das Urteil diesen Vorbehalt im Sinne insoweit eingeschränkter Rechtskraft (sei es im Tenor oder sei es zumindest in den Gründen) enthalten muss und damit die Möglichkeit einer erneuten Geltendmachung der Werklohnforderung begründet.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="5">
<li>Bei einer Klage des Auftraggebers auf Erstattung überzahlter Abschlagszahlungen fehlt der Aufrechnungsforderung des Werkunternehmers bei fehlender Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung (nur) die Fälligkeit, so dass der Erstattungsklage des Auftraggebers mit dieser (eingeschränkten) Begründung stattzugeben ist, dem beklagten Werkunternehmer die spätere aktive Geltendmachung seiner Restwerklohnforderung vorbehalten bleibt und § 322 Abs. 2 ZPO insoweit nicht greift.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="6">
<li>Ein Auftraggeber kann sich nicht (mehr) auf die fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung berufen, wenn er sie mit Erfolg geprüft hat und (ggf. mit Sach-/Fachkunde Dritter) in der Lage war, angebliche Unrichtigkeiten der Schlussrechnung aufzuzeigen. Es ist unerheblich, ob der Auftraggeber dabei ggf. „überobligatorisch“ gehandelt und Obliegenheiten des Auftragnehmers erledigt hat.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="7">
<li>Ist ein Pauschalpreis auf Basis eines Einheitspreisangebots ermittelt worden, ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich die anteilige Abrechnung im Rahmen eines vorzeitig beendeten Pauschalvertrages daran orientiert.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="8">
<li>Über eine Anschlussberufung ist nicht zu entscheiden, wenn sie unter die statthafte innerprozessuale (Rechts-)Bedingung gestellt worden ist, dass das Berufungsgericht nicht gemäß § 538 Abs. 2 ZPO verfahren wird.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>ZPO § 287, § 322 Abs 2, § 538 Abs 2 S 1 Nr 1</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abrechnung, Abnahme, Kündigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-abnahme-kuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 11:27:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Abrechnung, Abnahme, Kündigung +++ OLG Düsseldorf &#8211; LG Krefeld 14.6.2019 I-22 U 248/18 &#160; Ist dem Auftragnehmer im Rahmen eines vorzeitig beendeten Werkvertrages die Erstellung eines Aufmaßes nicht mehr möglich, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen bzw. Hilfstatsachen (z.B. auch Materialaufstellungen, Rückschlüsse aus dem vom Auftraggeber geltend gemachten Fertigstellungsaufwand o.ä.) vorträgt, die dem ... <a title="Abrechnung, Abnahme, Kündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-abnahme-kuendigung/" aria-label="Mehr Informationen über Abrechnung, Abnahme, Kündigung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Abrechnung, Abnahme, Kündigung +++</p>
<p>OLG Düsseldorf &#8211; LG Krefeld</p>
<p>14.6.2019</p>
<p>I-22 U 248/18</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Ist dem Auftragnehmer im Rahmen eines vorzeitig beendeten Werkvertrages die Erstellung eines Aufmaßes nicht mehr möglich, genügt er seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen bzw. Hilfstatsachen (z.B. auch Materialaufstellungen, Rückschlüsse aus dem vom Auftraggeber geltend gemachten Fertigstellungsaufwand o.ä.) vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand des Auftragnehmers zur Ausführung der Werkleistungen gemäß § 287 ZPO zu schätzen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="2">
<li>Der Umstand zweifelhafter Rechtskraftwirkungen eines angefochtenen Urteils (hier durch die Formulierung: „Mangels substantiierter Darlegung der erbrachten Leistungen und mangels prüffähiger Abrechnung …“) kann sich als eigenständiger Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens i.S.v. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO darstellen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="3">
<li>Fehlende Prüfbarkeit darf keinesfalls gleichgesetzt werden mit der Frage der tatsächlichen Unrichtigkeit der Abrechnung. Es besteht ein zwingender Vorrang der Klärung der Prüffähigkeit gegenüber der Schlüssigkeits-/Erheblichkeits-/Richtigkeitsprüfung einer Schlussrechnung.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="4">
<li>Im Zivilprozessrecht führt eine nicht prüfbare Schlussrechnung zur Abweisung einer Klage auf Restwerklohn als (nur) derzeit unbegründet, wobei das Urteil diesen Vorbehalt im Sinne insoweit eingeschränkter Rechtskraft (sei es im Tenor oder sei es zumindest in den Gründen) enthalten muss und damit die Möglichkeit einer erneuten Geltendmachung der Werklohnforderung begründet.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="5">
<li>Bei einer Klage des Auftraggebers auf Erstattung überzahlter Abschlagszahlungen fehlt der Aufrechnungsforderung des Werkunternehmers bei fehlender Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung (nur) die Fälligkeit, so dass der Erstattungsklage des Auftraggebers mit dieser (eingeschränkten) Begründung stattzugeben ist, dem beklagten Werkunternehmer die spätere aktive Geltendmachung seiner Restwerklohnforderung vorbehalten bleibt und § 322 Abs. 2 ZPO insoweit nicht greift.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="6">
<li>Ein Auftraggeber kann sich nicht (mehr) auf die fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung berufen, wenn er sie mit Erfolg geprüft hat und (ggf. mit Sach-/Fachkunde Dritter) in der Lage war, angebliche Unrichtigkeiten der Schlussrechnung aufzuzeigen. Es ist unerheblich, ob der Auftraggeber dabei ggf. „überobligatorisch“ gehandelt und Obliegenheiten des Auftragnehmers erledigt hat.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="7">
<li>Ist ein Pauschalpreis auf Basis eines Einheitspreisangebots ermittelt worden, ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich die anteilige Abrechnung im Rahmen eines vorzeitig beendeten Pauschalvertrages daran orientiert.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<ol start="8">
<li>Über eine Anschlussberufung ist nicht zu entscheiden, wenn sie unter die statthafte innerprozessuale (Rechts-)Bedingung gestellt worden ist, dass das Berufungsgericht nicht gemäß § 538 Abs. 2 ZPO verfahren wird.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>ZPO § 287, § 322 Abs 2, § 538 Abs 2 S 1 Nr 1</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/abrechnung-abnahme-kuendigung/">Abrechnung, Abnahme, Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-fristlose-und-hilfsweise-fristgemaesse-kuendigung-unbillige-versetzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2019 17:25:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[unbillige Versetzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung +++ LAG Berlin-Brandenburg &#8211; ArbG Potsdam 17.11.2017 2 Sa 965/17 &#160; Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung &#8211; unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden &#160; Eine Weisung des Arbeitgebers, nach Rücknahme einer Kündigung sich am nächsten Tag um 07:00 Uhr früh ... <a title="Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/ausserordentliche-fristlose-und-hilfsweise-fristgemaesse-kuendigung-unbillige-versetzung/" aria-label="Mehr Informationen über Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung +++</p>
<p>LAG Berlin-Brandenburg &#8211; ArbG Potsdam</p>
<p>17.11.2017</p>
<p>2 Sa 965/17</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung &#8211; unbillige Versetzung &#8211; unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Weisung des Arbeitgebers, nach Rücknahme einer Kündigung sich am nächsten Tag um 07:00 Uhr früh an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeitsaufnahme einzufinden, kann unwirksam, da unzumutbar, sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>GewO § 106 S 1</p>
<p>BGB § 242, § 315</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/unwirksamkeit-einer-kuendigung-wegen-verstosses-gegen-das-schriftformgebot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Mar 2019 17:22:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Unwirksamkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=1880</guid>

					<description><![CDATA[<p>+++ Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot +++ LAG Berlin-Brandenburg &#8211; ArbG Berlin 1.12.2017 2 Sa 964/17 &#160; Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot &#160; Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter die Erklärung, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen. Unterschreibt für ... <a title="Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/unwirksamkeit-einer-kuendigung-wegen-verstosses-gegen-das-schriftformgebot/" aria-label="Mehr Informationen über Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>+++ Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot +++</p>
<p>LAG Berlin-Brandenburg &#8211; ArbG Berlin</p>
<p>1.12.2017</p>
<p>2 Sa 964/17</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter die Erklärung, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen. Unterschreibt für eine GbR nur ein Mitglied ohne einen Vertreterzusatz, so ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass vorgesehen war, auch das andere Mitglied oder die anderen Mitglieder sollten die Urkunde unterschreiben und dass deren Unterschrift noch fehlt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>BGB § 623, § 126 Abs 1</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Weiterbeschäftigungsanspruch, fehlerhafter Antrag, Kündigung</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/weiterbeschaeftigungsanspruch-fehlerhafter-antrag-kuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 14:19:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[fehlerhafter Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbeschäftigungsanspruch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=1750</guid>

					<description><![CDATA[<p>+++ Weiterbeschäftigungsanspruch, fehlerhafter Antrag, Kündigung +++ LAG Schleswig-Holstein &#8211; ArbG Lübeck 24.1.2018 5 Ta 137/17   Gegenstandswert &#8211; Weiterbeschäftigungsantrag &#8211; unbedingter Hauptantrag oder unechter Hilfsantrag   1. Ob ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtstreit den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch durch einen Haupt- oder unechten Hilfsantrag geltend machen will, richtet sich entsprechend den Grundsätzen des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs ausschließlich   nach ... <a title="Weiterbeschäftigungsanspruch, fehlerhafter Antrag, Kündigung" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/weiterbeschaeftigungsanspruch-fehlerhafter-antrag-kuendigung/" aria-label="Mehr Informationen über Weiterbeschäftigungsanspruch, fehlerhafter Antrag, Kündigung">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++ Weiterbeschäftigungsanspruch, fehlerhafter Antrag, Kündigung</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">LAG Schleswig-Holstein &#8211; ArbG Lübeck</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">24.1.2018</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">5 Ta 137/17</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Gegenstandswert &#8211; Weiterbeschäftigungsantrag &#8211; unbedingter Hauptantrag oder unechter Hilfsantrag</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">1. Ob ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtstreit den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch durch einen Haupt- oder unechten Hilfsantrag geltend machen will, richtet sich entsprechend den Grundsätzen des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs ausschließlich</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">nach dem Wortlaut des Antrags und seiner Begründung und nicht nach seinen materiellrechtlichen Erfolgsaussichten oder den Kosteninteressen der klagenden Partei. Das Gericht ist gemäß § 308 Abs. 1 ZPO an den Parteiantrag gebunden.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">2. Lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus der Begründung eines Weiterbeschäftigungsantrages erkennen, dass er in Abhängigkeit zum Ausgang der Bestandsstreitigkeit gestellt werden soll, so liegt ein eigenständiger Hauptantrag vor, welcher streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">GKG § 45 Abs 1, § 45 Abs 4</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">ZPO § 308 Abs 1</span></p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kündigung VOB/B-Recht</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-vobb-recht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Oct 2017 08:07:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[VOB/B-Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Kündigung VOB/B-Recht +++ OLG Zweibrücken &#8211; LG Kaiserslautern 29.9.2016 6 U 6/15   VOB-Vertrag: Kündigung aus wichtigem Grund wegen Nichteinhaltung der in einem nachträglich erstellten Terminplan enthaltenen Fristen und Nachtragsforderungen des Auftragnehmers   1. Vereinbaren die Parteien als Reaktion auf eingetretene Verzögerungen die Vorlage eines Terminplans durch den Auftragnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt und ... <a title="Kündigung VOB/B-Recht" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-vobb-recht/" aria-label="Mehr Informationen über Kündigung VOB/B-Recht">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++ Kündigung VOB/B-Recht +++</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">OLG Zweibrücken &#8211; LG Kaiserslautern</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">29.9.2016</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">6 U 6/15</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">VOB-Vertrag: Kündigung aus wichtigem Grund wegen Nichteinhaltung der in einem nachträglich erstellten Terminplan enthaltenen Fristen und Nachtragsforderungen des Auftragnehmers</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">1. Vereinbaren die Parteien als Reaktion auf eingetretene Verzögerungen die Vorlage eines Terminplans durch den Auftragnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt und verschieben sie diesen Zeitpunkt einvernehmlich wegen der Durchführung vorrangiger Arbeiten, so erfolgt die Vorlage des Terminplans wenige Tage nach Beendigung dieser Arbeiten unverzüglich.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">2. Die Nichteinhaltung der in dem vorgelegten Terminplan enthaltenen Fristen bedeutet nicht, dass nach dem Willen der Parteien der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung für spätere Verzögerungen übernehmen sollte.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">3. Stammt ein nicht unerheblicher Teil eingetretener Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers, ist eine außerordentliche Kündigung des Werkvertrages wegen eingetretener Verzögerungen durch den Auftraggeber nicht gerechtfertigt, weil nur der seinerseits vertragstreue Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Das Stellen von Nachträgen stellt keinen wichtigen Grund zur Kündigung des Bauvertrags dar. Anders verhält es sich, wenn die Beauftragung der Nachträge in unverhandelbare Abhängigkeit von der Fortsetzung der Leistung gestellt wird.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BGB § 314, § 649</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">VOB/B 2002 § 5 Nr 4, § 8 Nr 1, § 8 Nr 3</span></p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-eines-lkw-fahrers-wegen-drogenkonsums/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2017 08:59:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Drogenkonsum]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>+++ Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums +++ BAG &#8211; LAG Nürnberg &#8211; ArbG Weiden 20.10.2016 6 AZR 471/15   Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums   Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass seine Fahrtüchtigkeit bei von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt ... <a title="Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-eines-lkw-fahrers-wegen-drogenkonsums/" aria-label="Mehr Informationen über Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">+++ Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums +++</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">BAG &#8211; LAG Nürnberg &#8211; ArbG Weiden</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">20.10.2016</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">6 AZR 471/15</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufskraftfahrers auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass seine Fahrtüchtigkeit bei von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-eines-lkw-fahrers-wegen-drogenkonsums/">Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit</title>
		<link>https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-einer-fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[RAe Dr. Jacobi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jun 2016 09:17:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fachkraft. Arbeitssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kanzlei-jacobi.de/?p=1349</guid>

					<description><![CDATA[<p>LAG Niedersachsen &#8211; ArbG Braunschweig 29.10.2015 4 Sa 951/14   Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit   Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht schon dann rechtsunwirksam, wenn der Betriebsrat der Abberufung gem. § 9 ASiG nicht ausdrücklich zugestimmt hat.   Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gem. § 134 BGB i.V.m. § 8 ... <a title="Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit" class="read-more" href="https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-einer-fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/" aria-label="Mehr Informationen über Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit">Weiterlesen ...</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">LAG Niedersachsen &#8211; ArbG Braunschweig</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">29.10.2015</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">4 Sa 951/14</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht schon dann rechtsunwirksam, wenn der Betriebsrat der Abberufung gem. § 9 ASiG nicht ausdrücklich zugestimmt hat.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gem. § 134 BGB i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 2 ASiG unwirksam, wenn die Fachkraft wegen der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben benachteiligt wird. Eine unzulässige Benachteiligung kann auch in dem Ausspruch einer Kündigung liegen.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;">ASiG § 8, § 9</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-family: Calibri;"> </span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de/kuendigung-einer-fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/">Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.kanzlei-jacobi.de">Jacobi Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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	</channel>
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