+++ Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung – unbillige Versetzung +++
LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Potsdam
17.11.2017
2 Sa 965/17
Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung – unbillige Versetzung – unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden
Eine Weisung des Arbeitgebers, nach Rücknahme einer Kündigung sich am nächsten Tag um 07:00 Uhr früh an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeitsaufnahme einzufinden, kann unwirksam, da unzumutbar, sein.
GewO § 106 S 1
BGB § 242, § 315