Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung – unbillige Versetzung

+++ Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung – unbillige Versetzung +++

LAG Berlin-Brandenburg – ArbG Potsdam

17.11.2017

2 Sa 965/17

 

Außerordentliche fristlose und hilfsweise fristgemäße Kündigung – unbillige Versetzung – unzumutbare Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden

 

Eine Weisung des Arbeitgebers, nach Rücknahme einer Kündigung sich am nächsten Tag um 07:00 Uhr früh an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeitsaufnahme einzufinden, kann unwirksam, da unzumutbar, sein.

 

GewO § 106 S 1

BGB § 242, § 315