Katharina Merz

Rechtsanwältin – Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2010 habe ich meine anwaltliche Tätigkeit auf das Bau- und Architektenrecht ausgerichtet und mir wurde bereits im Jahr 2013 der Titel „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht verliehen.

Innerhalb dieses Rechtsgebiets erfolgte die weitere Spezialisierung auf das Vergaberecht. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit und Erfahrung auf diesem Gebiet konnte ich zudem im Jahr 2021 den Titel „Fachanwältin für Vergaberecht“ erwerben.

Neben meiner Tätigkeit als niedergelassene Rechtsanwältin bin ich seit 2018 für die Rechtsabteilung eines mittelständischen Unternehmens im Rhein-Neckar-Raum, das bundesweit im Bereich der Verkehrssicherung von Straßenbaustellen tätig ist, verantwortlich. Zuvor war ich acht Jahre in einer wirtschaftsberatenden mittelständischen Sozietät in Heidelberg tätig.

Seit 2023 stehe ich zudem als Vereinsanwältin den Mitgliedern von Haus & Grund – Region Schwetzingen-Hockenheim e. V. im Bereich des Baurechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beratend zur Seite.

Die Kombination aus anwaltlicher Tätigkeit und unternehmensinterner Praxis ermöglicht es mir, rechtliche Fragestellungen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten und praktikable Lösungen für meine Mandanten zu entwickeln.

Heute berate und begleite ich private und gewerbliche Auftraggeber, Bauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber in allen rechtlichen Fragen rund um Bauvorhaben und öffentliche Vergabeverfahren. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, die baubegleitende rechtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

In meinem Tätigkeitsschwerpunkt des Miet- und Wohnungseigentumsrechts stehe ich Vermietern und Mietern in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts sowie Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in rechtlichen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentum zu Seite.

Durch die Verbindung dieser Rechtsgebiete begleite ich meine Mandanten umfassend bei rechtlichen Fragestellungen rund um die Immobilie – von der Planung und Errichtung über die Nutzung und Verwaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen.