Rechtsanwalt – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Geboren bin ich im Jahr 1970 in Heidelberg. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder.
Mein Jura-Studium absolvierte ich an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Schon während des Studiums interessierte mich vor allem das Zivilrecht. Später, während der praktischen Ausbildung im Rahmen meines Referendariats, erweiterte und vertiefte ich meine Kenntnisse noch um einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. Deshalb liegt auch ein großer Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich. Entsprechend der fachlichen Spezialisierung erwarb ich auch den Titel als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es gibt einige Fachanwälte für Arbeitsrecht, die ausschließlich Arbeitnehmer oder ausschließlich Arbeitgeber vertreten. Für mich persönlich kam eine solche strikte Trennung allerdings nie in Frage: Rechtliche Probleme im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten aus betrachten zu können ist nicht nur fachlich reizvoller, sondern bietet aus meiner Sicht auch den unschätzbaren Vorteil, die Taktik der Gegenseite jeweils besser nachvollziehen und voraussehen zu können. Es ist daher nicht entscheidend, ob Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber rechtliche Probleme oder Fragen haben. Für Ihre vielfältigen Fragestellungen, beispielsweise etwa bei Kündigungen, bei Aufhebungsvereinbarungen, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder im Zusammenhang mit der Erstellung oder Bewertung von Arbeitszeugnissen, werden wir eine für Sie maßgeschneiderte Lösung finden.
Ein anderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen auch bei rechtlichen Problemen außerhalb des Arbeitsrechts, z.B. in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts oder beim Forderungseinzug. Selbstverständlich stehe ich aber auch Privatpersonen bei zivilrechtlichen Problemen zur Seite.