Haftung Bauaufsicht Mängel Planungsfehler

+++ Haftung Bauaufsicht Mängel Planungsfehler +++ OLG Celle – LG Hildesheim 18.5.2017 7 U 168/16   1. Der Architekt ist nicht bereits kraft seiner Bestellung uneingeschränkt bevollmächtigt, den Auftraggeber beim Abschluss von Verträgen zu vertreten oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen.   2. Bei der Abgrenzung zwischen mehreren Schadensverursachern (hier: planender … Weiterlesen …