Planungsfehler, Haftung

+++ Planungsfehler Haftung +++BGH – OLG Düsseldorf – LG Düsseldorf10.2.2011VII ZR 8/10 a) Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt. b) Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem Gewicht … Weiterlesen …