Ersatz der angefallenen Reparaturkosten
+++ Ersatz der angefallenen Reparaturkosten +++BGH – LG Hannover – AG Burgwedel14.12.2010VI ZR 231/09 Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.