Testierfähigkeit

+++ Testierfähigkeit +++ OLG München – AG Freising 14.1.2020 31 Wx 466/19 1. Die Beurteilung der Testierfähigkeit des Erblassers im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich Fachärzten für Psychiatrie Vorbehalten (ständige Rechtsprechung, im Anschluss an BayObLG FamRZ 1985, 742). 2. Die Auswahl eines ungeeigneten Sachverständigen stellt regelmäßig einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der den Anspruch der … Weiterlesen …