Auskunft über personenbezogene Daten – Rechtsweg

+++ Auskunft über personenbezogene Daten – Rechtsweg +++
BAG – Sächsisches LAG – ArbG leipzig
3.2.2014
10 AZB 77/13

Auskunft über personenbezogene Daten – Rechtsweg

Beruht ein Auskunftsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 34 BDSG auf einer Berichterstattung über sein Arbeitsverhältnis und die Form der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses und bezieht sich damit auf personenbezogene Daten, die nach § 32 BDSG für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt wurden, besteht der erforderliche rechtliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist deshalb nach § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst a ArbGG eröffnet.