Aktuelles: Mietrecht
31.01.2012
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung
+++ Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung +++
AG Hamburg-Harburg
18.3.2011
641 C 363/10
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung
Wer – beratungs- und hilferesistent – die Mietwohnung vermüllt und trotz qualifizierter Abmahnung sein Mieterverhalten nicht ändert, kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.