Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung

+++ Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung +++
AG Hamburg-Harburg
18.3.2011
641 C 363/10

Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wohnungsvermüllung

Wer – beratungs- und hilferesistent – die Mietwohnung vermüllt und trotz qualifizierter Abmahnung sein Mieterverhalten nicht ändert, kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.