Aktuelles: Baurecht
17.02.2010
Baumängelrecht Verjährung
+++ Baumängelrecht Verjährung +++
BGH – OLG Oldenburg – LG Osnabrück
14.1.2010
VII ZR 213/07
Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
BGB §§ 195, 634 a
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Aktuelle Informationen:
- Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks
- Abbrucharbeiten
- Unwirksamkeit von AGB in Bauträgerverträgen
- Abstand/Grenzen Nachbar/Nachbarrecht
- Amtsermittlung bei Rügen nach § 215 Abs. 1 BauGB