Aktuelles: Allgemeines Zivilrecht
01.03.2023
Einbruch/Diebstahl (Versicherungsrecht), KFZ-Versicherung (Versicherungsrecht)
Einbruch/Diebstahl (Versicherungsrecht), KFZ-Versicherung (Versicherungsrecht) OLG Dresden – LG Dresden
20.6.2022
4 U 87/22
- Für die Beweiserleichterung des „äußeren Bildes“ eines versicherten Kfz-Diebstahls ist Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer sowohl das Abstellen als auch das anschließende Nichtwiederauffinden des Fahrzeuges beweist.
- Der behauptete Diebstahl eines Kfz kann auch durch die Verwertung eines Strafurteils als Urkundenbeweis bewiesen werden.
- Die falsche Angabe der Gesamtlaufleistung eines PKW ist unerheblich und wirkt sich nicht zum Nachteil des Versicherers aus, wenn der Versicherungsnehmer eine Neuwertentschädigung geltend macht.
ZPO § 286
VVG § 28
AKB Nr A.2.5.1.2
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