Thüringer OVG – VG Weimar
6.9.2012
2 EO 37/11
Fehlendes Trennungsvermögen nach Cannabiskonsum
Jedenfalls ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum ist ohne weitere Sachaufklärung davon auszugehen, dass ein Fahrzeugführer zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zu trennen vermag (Nr. 9.2.2. der Anlage 4 zur FeV).