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Mieterhöhung

18. April 2011

+++ Mieterhöhung +++
BGH – LG Berlin – AG Berlin-Mitte
2.3.2011
VIII ZR 164/10

Die Mieterhöhung wegen einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht gemäß § 554 Abs. 3 BGB angekündigt hat.

Kategorien Mietrecht Schlagwörter Mieterhöhung, Modernisierung, angekündigt
Betriebsbedingte Kündigung, Darlegungslast des Arbeitgebers, geänderte Arbeitsabläufe
Wohnfläche

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