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Nebenkostenabrechnung

1. März 2011

+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG München II – AG Dachau
12.1.2011
VIII ZR 148/10

Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.

Kategorien Mietrecht Schlagwörter Erhalt , Betriebskostenabrechnung, Pauschale
Tierhaltung , Schadensersatz, Verletzung, Party
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