Nebenkostenabrechnung

+++ Nebenkostenabrechnung +++BGH – LG München II – AG Dachau12.1.2011VIII ZR 148/10 Der Mieter muss dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind.