Nebenkostenabrechnung

+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Mannheim – AG Mannheim
15.5.2010
VIII ZR 185/09

Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (hier: fehlende Umlagefähigkeit der Grundsteuer) muss der Mieter dem Vermieter auch dann innerhalb eines Jahres (erneut) mitteilen, wenn er sie bereits gegenüber einer früheren Abrechnung erhoben hatte.