+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Nürnberg – AG Neumarkt
27.7.2011
VIII ZR 316/10
§ 556 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zwecke der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen.