Nebenkostenabrechnung

+++ Nebenkostenabrechnung +++
BGH – LG Köln – AG Köln
18.5.2011
VIII ZR 271/10

1. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.

2. Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.