Nutzungsentschädigung Schadensersatz

+++ Nutzungsentschädigung Schadensersatz +++
LG Hamburg
30.3.2012
302 O 265/11

Der Unfallgeschädigte hat einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits mit dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung (hier: Zeitraum von 15 Monaten), wenn er die gegnerische Versicherung auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit für eine Ersatzbeschaffung hingewiesen hat und diese vor dem Abschluss des Rechtsstreits keine Zahlungen leistet.