Aktuelles: Verkehrsrecht
14.05.2013
Nutzungsentschädigung Schadensersatz
+++ Nutzungsentschädigung Schadensersatz +++
LG Hamburg
30.3.2012
302 O 265/11
Der Unfallgeschädigte hat einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits mit dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung (hier: Zeitraum von 15 Monaten), wenn er die gegnerische Versicherung auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit für eine Ersatzbeschaffung hingewiesen hat und diese vor dem Abschluss des Rechtsstreits keine Zahlungen leistet.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Bestreiten nachfolgender Behauptungen
- Zugang einer E-Mail
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Massenentlassungen