Aktuelles: Baurecht
01.10.2015
Planungsfehler wegen Änderung einer DIN-Norm nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung
+++ Planungsfehler wegen Änderung einer DIN-Norm nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung +++
OLG München – LG München I
12.1.2015
9 U 3395/14 Bau
Ein Fachplaner bzw. Architekt hat nur eine im Zeitpunkt seiner Leistungserbringung geltende DIN zu beachten.
BGB § 280, § 281, § 634 Nr 4
DIN 18015
Vielen Dank für Ihr Interesse
Aktuelle Informationen:
- Grundbuchrecht, Vormerkung
- Schenkung, Vorwurf der Sittenwidrigkeit
- Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung
- Fiktive Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens
- Gesamtschuldnerausgleichsanspruch des Architekten