Räumung

+++ Räumung +++
Kammergericht – LG Berlin
23.8.2012
8 U 22/12

Vermietet der Eigentümer Wohnungen an eine gemeinnützigen GmbH und vermietet diese die Wohnungen an Bewohner des von ihr betriebenen betreuten Wohnens weiter, so können letztere sich gegenüber dem Räumungsverlangen des Eigentümers nicht auf den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts berufen. BGB § 565 findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.