Aktuelles: Baurecht
19.01.2022
Sachverständiger
Sachverständiger (Berufsrecht) OLG Frankfurt – OLG FRankfurt – LG Darmstadt
28.2.2020
24 U 36/19
Haftung des Gutachters für Baugrund- und -substanzuntersuchung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen mangelhafter Architektenleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens über Altbausubstanz beträgt zwei Jahre.
BGB § 634a
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Aktuelle Informationen:
- Abschluss eines Vergleichs
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